Kraj : Německo

Unterhaltsvorschussgesetz - Gerechtere Gestaltung der Sozialgesetzgebung im Hinblick auf den Unterhaltsvorschuss

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen…daß die Sozialgesetzgebung bezüglich Unterhaltsvorschuss gerechter gestaltet und aktuellen Lebensrealitäten angepasst wird: Alleinerziehenden Frauen oder Männern soll anstelle von Unterhaltsvorschuss so lange ein bedingungsloses, ergänzendes Einkommen in der Größenordnung 350-950 Euro (gestaffelt nach Alter) gezahlt werden, bis das Kind in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren.

Odůvodnění

Die momentane Unterhaltsvorschussregelung ist ungerecht, weil vom gesetzlichen Mindestunterhalt das volle Kindergeld abgezogen wird. Doppel- und Gutverdiener sowie Alleinerziehende, die den Unterhalt vom anderen Elternteil beziehen, erhalten das Kindergeld hingegen zusätzlich. Auch endet der Unterhaltsvorschuss nach 72 Monaten, resp. spätestens ab dem 12. Lebensjahr, obwohl laut geltendem Recht Unterhalt gezahlt werden muss, bis das Kind eine erste Ausbildung absolviert hat. Die Lebenshaltungskosten eines Kindes steigen stetig, vor allem nochmals mit dem Einsetzen der Pubertät. Der Unterhaltvorschuss liegt mit derzeit maximal 194 Euro unter dem realen Bedarf eines schulpflichtigen Kindes bzw. eines Teenagers oder jungen Erwachsenen.

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