Unterhaltsvorschussgesetz - Gerechtere Gestaltung der Sozialgesetzgebung im Hinblick auf den Unterhaltsvorschuss

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…daß die Sozialgesetzgebung bezüglich Unterhaltsvorschuss gerechter gestaltet und aktuellen Lebensrealitäten angepasst wird: Alleinerziehenden Frauen oder Männern soll anstelle von Unterhaltsvorschuss so lange ein bedingungsloses, ergänzendes Einkommen in der Größenordnung 350-950 Euro (gestaffelt nach Alter) gezahlt werden, bis das Kind in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren.

Begründung

Die momentane Unterhaltsvorschussregelung ist ungerecht, weil vom gesetzlichen Mindestunterhalt das volle Kindergeld abgezogen wird. Doppel- und Gutverdiener sowie Alleinerziehende, die den Unterhalt vom anderen Elternteil beziehen, erhalten das Kindergeld hingegen zusätzlich. Auch endet der Unterhaltsvorschuss nach 72 Monaten, resp. spätestens ab dem 12. Lebensjahr, obwohl laut geltendem Recht Unterhalt gezahlt werden muss, bis das Kind eine erste Ausbildung absolviert hat. Die Lebenshaltungskosten eines Kindes steigen stetig, vor allem nochmals mit dem Einsetzen der Pubertät. Der Unterhaltvorschuss liegt mit derzeit maximal 194 Euro unter dem realen Bedarf eines schulpflichtigen Kindes bzw. eines Teenagers oder jungen Erwachsenen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern