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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, nicht wie am 23.Januar.2017 geeinigt, zum 1.Juli.2017 in Kraft tritt, sondern schon rückwirkend ab dem 1.Januar 2017.
Razones.
Ich bin seit Dezember 1999 Alleinerziehender Vater eines Sohnes, der seit Geburt mit einem Handicap lebt.Seit dem 12 Lebensjahr erhalte ich keinen Unterhaltsvorschusss mehr für mein Kind und die Mutter zahlt nicht, da sie unter dem Selbstbehalt lag und jetzt Erwerbsminderungsrente bezieht.Für mich bzw. uns ist diese Gesetzesänderung schon lange überfällig, da mein Sohn im Mai die Volljährigkeit erreicht, aber ich habe eine Hoffnung im letztem Jahr geschöpft, als es nun endlich um die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes ging und es ab 1. Januar in Kraft treten sollte. Ich war erleichtert meinem Kind die letzten Monate bis zu seinem 18 Lebensjahr noch etwas mehr bieten zu können und nicht jeden Cent mehrmals umdrehen zu müssen, was in den letzten Jahren immer die Regel war.Leider war es am 23. Januar wie ein Schlag in mein Gesicht als ich erfahren habe, dass die Neuregelung erst ab dem 1. Juli in Kraft treten soll.Wir sind nur eine von diesen Familien, aber es sind tausende Alleinerziehende, die das gleiche Problem haben und auch für diese ist die Entscheidung ein herber Schlag.Eine gute Neuregelung sollte ganz schnell und unbürokratisch in Kraft treten, da Kinder die Zukunft unseres Landes sein werden und die finanziellen Mittel in unserem Land auch zur Verfügung stehen würden.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
24/01/2017
La petición termina:
09/03/2017
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 3-18-17-21602-039543 Unterhaltsvorschussgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Er schildert seine persönliche Situation als alleinerziehender Vater eines Sohnes.
Seit dem 12. Lebensjahr erhalte er keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Die Mutter des
Kindes könne nichts zum Unterhalt beitragen. Die Gesetzesänderung sei überfällig.
Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Neuregelung erst ab dem 1. Juli 2017 in
Kraft treten solle.
Es handelt sich um eine... Más.