Regione: Vokietija

Unterhaltsvorschussgesetz - Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend ab dem 1. Januar 2017

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 rėmėjas 21 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

21 rėmėjas 21 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, nicht wie am 23.Januar.2017 geeinigt, zum 1.Juli.2017 in Kraft tritt, sondern schon rückwirkend ab dem 1.Januar 2017.

Priežastis

Ich bin seit Dezember 1999 Alleinerziehender Vater eines Sohnes, der seit Geburt mit einem Handicap lebt.Seit dem 12 Lebensjahr erhalte ich keinen Unterhaltsvorschusss mehr für mein Kind und die Mutter zahlt nicht, da sie unter dem Selbstbehalt lag und jetzt Erwerbsminderungsrente bezieht.Für mich bzw. uns ist diese Gesetzesänderung schon lange überfällig, da mein Sohn im Mai die Volljährigkeit erreicht, aber ich habe eine Hoffnung im letztem Jahr geschöpft, als es nun endlich um die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes ging und es ab 1. Januar in Kraft treten sollte. Ich war erleichtert meinem Kind die letzten Monate bis zu seinem 18 Lebensjahr noch etwas mehr bieten zu können und nicht jeden Cent mehrmals umdrehen zu müssen, was in den letzten Jahren immer die Regel war.Leider war es am 23. Januar wie ein Schlag in mein Gesicht als ich erfahren habe, dass die Neuregelung erst ab dem 1. Juli in Kraft treten soll.Wir sind nur eine von diesen Familien, aber es sind tausende Alleinerziehende, die das gleiche Problem haben und auch für diese ist die Entscheidung ein herber Schlag.Eine gute Neuregelung sollte ganz schnell und unbürokratisch in Kraft treten, da Kinder die Zukunft unseres Landes sein werden und die finanziellen Mittel in unserem Land auch zur Verfügung stehen würden.

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žinios

  • Pet 3-18-17-21602-039543 Unterhaltsvorschussgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
    rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

    Er schildert seine persönliche Situation als alleinerziehender Vater eines Sohnes.
    Seit dem 12. Lebensjahr erhalte er keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Die Mutter des
    Kindes könne nichts zum Unterhalt beitragen. Die Gesetzesänderung sei überfällig.
    Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Neuregelung erst ab dem 1. Juli 2017 in
    Kraft treten solle.

    Es handelt sich um eine... toliau

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