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Urheberrecht - Angemessene Beteiligung aller Wahrnehmungsberechtigten in den Gremien der Verwertungsgesellschaften

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag
185 podpornik 185 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

185 podpornik 185 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2015
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Die Petentin fordert, dass in das Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Regelung aufgenommen wird, nach der alle Wahrnehmungsberechtigten in den Grenzen der Verwertungsgesellschaften gleichberechtigt abstimmen dürfen.

razlog

Alle Verwertungsgesellschaften haben die Berechtigten über einzurichtende Gremien angemessen an der Wahrung ihrer Belange zu beteiligen. Den Idealfall stellt eine direkte Beteiligung aller Berechtigten in den Gremien der Verwertungsgesellschaft dar, was derzeit nur bei der VG Bild-Kunst der Fall ist, bei der alle Berechtigten auch Mitglieder sind. Bei allen anderen Verwertungsgesellschaften gilt das Prinzip „ein/e Berechtigte/r, eine Stimme“ nicht: Bei den in der Rechtsform der GmbH organisierten Verwertungsgesellschaften sind die Berechtigten in den Beiräten nur indirekt durch Delegierte vertreten, die die von den Gesellschaftern bestimmten Delegierten nicht überstimmen können. Bei der VG Wort gibt es zwei Klassen von Berechtigten, nämlich die zur direkten Einflussnahme berechtigten Mitglieder und „bloße“ Berechtigte, die im Verwaltungsrat über Delegierte vertreten sind. Die GEMA hat sogar drei Klassen von Berechtigten, nämlich ordentliche, außerordentliche oder angeschlossene Mitglieder, die nicht gleichberechtigt stimmen dürfen.Dies bedeutet, dass die Belange aller Berechtigten entweder wie bei den GmbHs von Nichtberechtigten oder von einer kleinen Zahl von „Super-Berechtigten“ dominiert werden. Dies ist wie die Regelung in § 6 Abs. 2 UrhWahrnG undemokratisch und widerspricht der Empfehlung Nr. 7 der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7000), nach der die umfassende Repräsentanz aller Berechtigten in den entscheidungserheblichen Gremien sichergestellt werden muss. Die unausgewogene Besetzung der Gremien schlägt sich direkt in der Verteilung nieder, durch die die überrepräsentierten Berechtigtengruppen oder die durch die Gesellschafter der GmbHs vertretene Industrie (z.B. die Tonträgerhersteller bei der GVL) ungerechtfertigte, weil nicht der Wertigkeit ihrer Rechte entsprechende Vorteile erhalten.Es ist an der Zeit, dass der Petitionsausschuss die Rechtsstaatlichkeit endlich auch bei den Verwertungsgesellschaften durchsetzt und der Dominanz der Berechtigten durch Nichtberechtigte oder einzelne Mitglieder ein Ende bereitet.

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novice

  • Pet 4-18-07-44-020808

    Urheberrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass in das Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und
    verwandten Schutzrechten eine Regelung aufgenommen wird, nach der alle
    Wahrnehmungsberechtigten in den Grenzen der Verwertungsgesellschaften
    gleichberechtigt abstimmen dürfen.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass
    Verwertungsgesellschaften die Berechtigten angemessen an der Wahrung ihrer
    Belange zu beteiligen hätten. Idealerweise würde... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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