Alueella: Saksa

Urheberrecht - Vergütung für Radio- oder Fernsehwiedergaben durch gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen neben dem seit 2013 zu zahlenden Rundfunkbeitrag nicht auch pauschale Gebühren für Radio- und Fernsehwiedergaben an die GEMA entrichten müssen.

Perustelut

  1. Doppelfinanzierung von künstlerischen BeiträgenNach unserer Erkenntnis und bezugnehmend auf den § 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und die §§ 12 und 13 des Rundfunkstaatsvertrages wird der Rundfunkbeitrag benutzt, um den öffentlichen Rundfunk zu finanzieren. Der Kreis der Zahler ist erweitert worden, um eine ausreichende Deckung der Kosten zu erreichen. Zu den Kosten gehört sicher auch die Finanzierung der Rechte an den Beiträgen (auch musikalischer Art), die durch die verschiedenen Sendungen ausgestrahlt werden. Empfänger dieser Gebühren wird die GEMA sein. Obwohl damit die Kosten gedeckt sein dürften, erwartet die GEMA von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, dass sie trotz des seit 2013 zu zahlenden Rundfunkbeitrags auch pauschale Gebühren für Radio- und Fernsehwiedergaben in den Jugendeinrichtungen einfordern darf. Damit liegt nach unserer Einschätzung eine Doppelfinanzierung der von der GEMA betreuten künstlerischen Beiträge vor.2. Erhöhung der finanziellen BelastungEinrichtungen der Jugendhilfe werden in den meisten Fällen aus Fördermitteln privater oder öffentlicher Art finanziert. Die Gebühren der GEMA gehen zu Lasten der Kinder und Jugendlichen, denn die Summe der finanziellen Unterstützung wird normalerweise nicht größer. Weil diese Gebühren zusätzlich zu den Rundfunkbeiträgen eingefordert werden, ist die finanzielle Belastung für die Einrichtungen gestiegen. Das Geld geht anderen, vielleicht auch sinnvolleren Bereichen der Einrichtungen verloren, weil sich niemand diesen Ausgaben entziehen kann, ob Rundfunk und Fernsehen nun genutzt werden oder nicht.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-44-007212

    Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass gemeinnützige Kinder- und
    Jugendhilfeeinrichtungen neben dem seit 2013 zu zahlenden Rundfunkbeitrag nicht
    auch pauschale Gebühren für Radio- und Fernsehwiedergaben an die GEMA
    entrichten müssen.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, es sei nicht hinnehmbar,
    dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe neben dem Rundfunkbeitrag
    Vergütungen für Radio- oder Fernsehwiedergaben an die Gesellschaft für
    musikalische... enemmän

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