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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesurlaubsgesetz (§ 9) wie folgt angepasst wird:Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass bis zu fünf Krankheitstage auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Gerekçe
Für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen gibt es kein Korrektiv. Dies hat negative Auswirkungen für Sozialversicherungsträger, Mitarbeiter und Arbeitgeber:o Anders, als beim Verschreiben von Medikamenten, gibt es für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen keine Budgetierung oder anderweitige Beschränkungen. Dadurch werden AU-Bescheinigung auch leichtfertig und aus Gefälligkeit ausgestellt. AU-Bescheinigungen fungieren für Arztpraxen auch als Akquise- und Patientenbindungs-Instrument.o Erkranken Mitarbeiter mit ausgeprägtem Pflichtgefühl versuchen eine Krankschreibung zu vermeiden (ganz besonders vor dem Wochenende), um nicht in Verdacht zu kommen "Urlaub auf Krankenschein" zu machen.o Der in Deutschland ausgeprägte Kündigungsschutz gepaart mit dem derzeitigen §9 des BurlG kann dazu führen, dass Mitarbeiter monatelang ausfallen können und am Ende für diese Zeit uneingeschränkten Urlaubsanspruch haben.o Wie weit verbreitet das Krankfeiern ist, offenbaren einschlägige Statistiken der Krankenkassen. Im Durchschnitt fehlten Mitarbeiter 2017 über 15 Arbeitstage (in manchen Bereichen sind es durchschnittlich über 3 Wochen). Mit Zunahme der Vollbeschäftigung nimmt der Krankenstand zu - mit einem wirtschaftlichen Abschwung wird weniger krank gefeiert.Bliebe der §9 wie er derzeit ist, sind die ehrlichen Mitarbeiter die Dummen. Gleiches gilt auf Betriebsebene: Betriebe mit gutem Arbeitsklima bezahlen über Sozialvers.beiträge für die anderen.Um diesen Vorschlag realisieren zu können, muss als Kompromiss ggfs. der Mindesturlaub angehoben werden.
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
24.06.2019
Dilekçe biter:
07.08.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.