Urlaub von Arbeitnehmern - Verfall des Urlaubs nach 15 Monaten bei Berufsverbot/Mutterschutz/Elternzeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitnehmer wegen Berufsverbot, Mutterschutz und Elternzeit nicht unendlich Urlaubstage anhäufen kann, sondern eine Grenze von 15 Monaten wie bei länger dauernden Erkrankungen eingeführt wird.

Begründung

Das „An­spa­ren“ von Ur­laubs­an­sprü­chen bei lan­ger Er­kran­kung ist zeit­lich be­grenzt Das ent­schied der EuGH En­de 2011 in ei­nem Fall, in dem es um ei­ne ta­rif­ver­trag­li­che Ver­falls­frist von 15 Mo­na­ten (ge­rech­net ab dem En­de des Ur­laubs­jah­res) ging. Ei­ne sol­che zeit­li­che Be­gren­zung des Ur­laubs­schut­zes in Krank­heits­fäl­len hielt der EuGH für eu­ro­pa­recht­lich zu­läs­sig.Bei einer Schwangerschaft gibt es diese Begrenzung der Urlaubsansprüche nicht, so dass in der Konstellation, dass eine Frau mehrere Kinder nacheinander bekommt und sie ihre Berufsverbotszeiten (betrifft z. B. Arzt/Zahnarzt/Tierarzthelferinnen, Erzieherinnen, angestellte Ärzte/Zahnärzte/Tierärzte) und die Elternzeiten alle nacheinander nimmt, mehrere Jahre Urlaubsanspruch zusammen kommen können. Es gibt zwar die Regelung im BEEG, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in der Elternzeit kürzen darf: „Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet“, doch wissen viele kleinere Unternehmen nichts von dieser Regelung und fallen dadurch in eine Kostenfalle, wenn die Elternzeit zu Ende ist und die Arbeitnehmer dann den Urlaubsanspruch abgelten lassen wollen.Es stellt auch eine Ungleichbehandlung von Kranken gegenüber den Gesunden dar, und das zu Ungunsten der kranken Arbeitnehmer.

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