Sundhed

Verbesserung der Handhabung von Heilmittelverordnungen im Krankheitsfall

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Landtag
8 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2011
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Nach einer erfolgten Hüftoperation wurde vom Hausarzt ein sogenanntes D1 Rezept verordnet. Diese Anwendungen dürfen 10 mal verordnet werden, außerhalb des "Regelfalls bis zu 18 mal. Der Hausarzt schrieb ein weiteres Rezept mit 6 Anwendungen auf. Dieser Umstand rief sofort die Krankenkasse, das Therapiezentrum und wiederum den Arzt auf den Plan. Jetzt wurde um die Notwendigkeit dieser Anwendung in diesem Fall gerungen, alle drei Parteien stritten sich um die Auslegung und die Kostenfrage. (Wer bleibt auf den Kosten "sitzen"?) Es sollte doch immer die Gesundung eines Menschen im Vordergrund stehen statt der Kosten und ein undurchsichtiges Geflecht von "Vorschriften" und "Gesetzen" welches von allen an dieser Aktion Beteiligten nicht nachvollzogen werden kann. Eine Heilmittelverordnung dient dazu den entsprechenden Patienten auf dem Weg der Genesung zu unterstützen, nicht andersherum! Während meiner Behandlung habe ich von Thearpiepazienten vergleichbare Vorgehensweisen bezüglich der Krankenkassen erfahren, so dass man davon ausgehen kann, dass meine Erfahrung nur die Spitze des Eisberges ist. Aus diesem Grund habe ich diese Petition verfasst.

Begrundelse

Keiner steigt mehr durch. Ein Buch zur Verordnung und Verschreibung der "Heilmittelbehandlung" in der Arztpraxis mit geltenden Richtlinien wird von der Krankenkasse ignoriert, der Patient gerät zwischen die Fronten und es entsteht dem Staat ein wesentlich höherer Schaden indem der Patient in seinem Gesundungsprozess wesentlich mehr Zeit benötigt bis zur völligen Genesung. Nach meiner Meinung wird vehemennt versucht, in diesem Bereich Kosten zu sparen. Nur wer sich wehrt bekommt das für sich zustehende Heilmittel in der Regel auch bewilligt. Fazit: Weniger Verordnungen (bei Bedarf) zwecks Gesundung bedeutet längere Arbeitsunfähigkeit und somit höhere Kosten durch Lohnersatzzahlungen der Krankenkassen. Das kann und sollte nicht Ziel unserer Gesellschaft, unseres Sozialstaates und der gesetzlichen Krankenkassen sein.

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