Verbot des Verbrennens von Grünabfällen

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

Prosljeđivanje

Der Landtag von Schleswig-Holstein möge beschließen, das Verbrennen von Grünabfällen auf Privatgrundstücken grds. zu verbieten und die entsprechende Landesverordnung aufzuheben.Begründung:SH ist das letzte Bundesland, in dem das Verbrennen von Grünabfällen noch unreglementiert erlaubt ist.Grünabfälle sind ein wertvoller Rohstoff für Kompost, der wiederum in den Naturkreislauf zurückgeführt werden kann. Damit würde mit dem Verbot das Kreislaufwirtschaftsgesetz als geltendes Bundesrecht umgesetzt und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem führt das Verbrennen aufgrund der dichten Wohnbebauung - insbesondere in Städten - zwangsläufig zu Belästigungen der Nachbarschaft. Zudem entstehen durch das Verbrennen - insbesondere in trockenen Jahreszeiten - Brandgefahren. Somit würde das Verbot auch einen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz darstellen. Außerdem gibt es für die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Entsorgungsmöglichkeiten, denen Grünabfälle zur weiteren Verwendung zugeführt werden können.

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