Verbot: Keine Nutzung von Inkassounternehmen durch größere Unternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

Der Stromversorger versucht die Stromgebühr des Mieters über das Inkassoverfahren vom Vermieter zu holen. Der Stromversorger antwortet nicht auf emails mit Widersprüchen, stattdessen hat er ein automatisiertes Mahnverfahren, das zum Inkassobüro weitergegeben wird.

Das Inkassounternehmen kennt sich scheinbar auch nicht aus und meint, dass der Vermieter die Grundgebühr von Strom zu zahlen hat. Dies ist jedoch nicht Gegenstand einer Nebenkostenabrechnung und der Vermieter haftet dafür nicht.

Da sich scheinbar Inkassounternehmen nicht auskennen, vom Unternehmen auch nicht Schriftverkehr etc. zur Verfügung gestellt bekommen, der eigene Schriftverkehr an das Inkassounternehmen auch unbeantwortet bleibt, gehören solche Unternehmen für Großkonzerne verboten.

Begründung

Nur der Stromversorger selbst kann beurteilen ob eine Rechnungsstellung gerechtfertigt ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.04.2020
Sammlung endet: 04.06.2020
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Energie

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