Região: Alemanha

Verbot von blinkenden Scheinwerfern an Fahrrädern

A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

11 Assinaturas

Colecta finalizada

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  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A reencaminhar

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine dahingehende Ergänzung des Bußgeldkatalogs gefordert, dass zukünftig blinkende Scheinwerfer an Fahrrädern verboten und mit einem Bußgeld belegt werden.

Razões

Laut §67 StVZO Abs. 3 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) -Sind blinkende Scheinwerfer nicht zulässig[ Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht mit einer maximalen Lichtstärke (...) ] Allgemein blinken im Dynamobetrieb Fahradscheinwerfer beim abbremsen oder anfahren kurzzeitig auf, doch leider schieben zuviele Fahrradfahrer ihr Fahrrad (evtl. Unwissentlich) mit aktiven Dynamo auf Gehwegen so dass Lichter permanet flackern bzw. per vorhandener Definition blinken.Aktive Straßenverkehr Teilnehmer werden dadurch behindert und geblendet, daher sollte der Fahrrad-Dynamobetrieb abseits des Straßenverkehrs abgeschaltet sein oder zumindest der Frontscheinwetfer ausgeschaltet werden. Eine Bußgeldregelung oder Ergänzung zum Bußgeldkatalog: Tatbestandsnummer 123149 würde Abhilfe schaffen.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 04/03/2021
Petição termina: 24/04/2021
Região: Alemanha
Categoria:

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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