Область: Германия

Verbot von blinkenden Scheinwerfern an Fahrrädern

Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2021
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  5. Решение

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

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Mit der Petition wird eine dahingehende Ergänzung des Bußgeldkatalogs gefordert, dass zukünftig blinkende Scheinwerfer an Fahrrädern verboten und mit einem Bußgeld belegt werden.

основания

Laut §67 StVZO Abs. 3 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) -Sind blinkende Scheinwerfer nicht zulässig[ Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht mit einer maximalen Lichtstärke (...) ] Allgemein blinken im Dynamobetrieb Fahradscheinwerfer beim abbremsen oder anfahren kurzzeitig auf, doch leider schieben zuviele Fahrradfahrer ihr Fahrrad (evtl. Unwissentlich) mit aktiven Dynamo auf Gehwegen so dass Lichter permanet flackern bzw. per vorhandener Definition blinken.Aktive Straßenverkehr Teilnehmer werden dadurch behindert und geblendet, daher sollte der Fahrrad-Dynamobetrieb abseits des Straßenverkehrs abgeschaltet sein oder zumindest der Frontscheinwetfer ausgeschaltet werden. Eine Bußgeldregelung oder Ergänzung zum Bußgeldkatalog: Tatbestandsnummer 123149 würde Abhilfe schaffen.

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