Verbot von Gift und Todfallen sowie Beschuss von Wühlmäusen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Derzeit werden immer noch Todfallen, Beschuss oder Gift gegen Wühlmäuse eingesetzt, woran diese qualvoll sterben.

Da es mittlerweile auch Gas gibt das die Wühlmäuse gut vertreibt ohne ihnen Schmerzen zuzufügen sind die anderen Methoden nicht mehr angebracht.

Zudem besagt ja das Tierschutzgesetz, dass einem Tier nicht mehr Schmerzen als nötig zugefügt werden soll. Da es Gas gibt das die Tiere beseitigt aber nicht quält oder tötet, sind Gift sowie Beschuss oder Todfallen unnötig zugefügtes Leid.

Begründung

Kleine Kinder können sich an Fallen oder Gift sowie Beschuss verletzen, wenn sie in eine Falle packen oder einen Giftköder aufnehmen.

Vergiftete Tiere können von anderen Tieren gefressen werden und sterben ebenfalls. Das können andere Wildtiere sein oder auch Haustiere wie Hunde oder Katzen.

Zudem sind Todfallen, Beschuss und Gift, wie ich schon sagte, unnötig verursachtes Tierleid und Qual da es sanftere Methoden bereits gibt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.05.2020
Sammlung endet: 03.08.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

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