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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Bundestag möge beschließen, dass Süßigkeiten die an Zigaretten angelehnt sind - Kaugummi- und Schokoladenzigaretten - in Deutschland nicht mehr beworben und vertrieben werden dürfen.
Себеп
Die Zielgruppe sind Kinder: Der Inhalt besteht aus Kaugummi oder Schokolade. Die Verpackung ist an Zigarettenschachteln angelegt, die Süßigkeit in Zigarettenform. Von der Tabakindustrie wurden die Nachahmer der Süßwarenindustrie bisher niemals verklagt - was nicht verwundert: Laut einer US-Studie werden Erwachsene und Jugendliche, die früher als Kinder Schokoladenzigaretten konsumiert haben, doppelt so häufig zu Rauchern wie Menschen die ohne diese Süßigkeit großgeworden sind:
Die Tabakindustrie sieht in diesen auf Kinder ausgerichtete Produkte, nicht ohne Grund, einen Einstieg um diese Kinder später als ihre Kunden zu gewinnen. Seit Jahren ist ein Verbot von Schokoladen- und Kaugummizigareteten im Gespräch. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein Verbot dieser Produkte:
Der Europarat forderte im Jahre 2002 eine Umsetzung dieser Forderungen, im Jahre 2003 unternahm die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis90/Grüne), den Versuch, die Forderung des Rates gesetzlich umzusetzen. Ein Gesetzentwurf kam aber nie zustande.
Bei einer Änderung der Tabakrichtlinie im EU-Parlament wurde 2013 versehentlich ein Verbot der Kinderzigaretten beschlossen. In der beschlossenen Fassung ist dieses Verbot aber nicht mehr zu finden.
Heute, wir schreiben das Jahr 2020, sind Kinderzigaretten immer noch im Handel erhältlich. Das wollen wir ändern!