Verbot von Symbolen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1 171 Soutien 1 171 en Rhénanie-Palatinat

Le processus de pétition est terminé

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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Im Irak und in Syrien verübt die ISIS einen Völkermord und verfolgt mit unglaublicher Brutalität alle Andersgläubigen (Jeziden, Christen, Aramäer, schiitische Moslems, Assyrer, ...) und Andersdenkenden. Ihre Sympathisanten schwenken und hissen öffentlich diese Symbole der ISIS und demonstrieren so ihre Forderung nach Völkermord, Verfolgung, Abschaffung der Demokratie, Zerstörung der westlichen Gesellschaft.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Verbot der Symbole der Terrorgruppe ISIS (Islamischer Staat Irak Syrien) bzw. IS (Islamischer Staat), übergangsweise über eine Verordnung des Landesinnenministeriums. Der Landtag Rheinland-Pfalz soll sich gemeinsam mit der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung der §§ 86 und 86a bzw. der Schaffung eines § 86b "Verbot von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen" einsetzen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Innenministerium Rheinland-Pfalz, Landesregierung Rheinland-Pfalz, Landtag Rheinland-Pfalz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja welche(s)?

Über eine Verordnung des Landesinnenministeriums kann Übergangsweise - bis zur Schaffung eines Bundesgesetztes - die Verwendung dieser Symbole verboten werden. Der Landtag Rheinland-Pfalz soll sich gemeinsam mit der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung der §§ 86 und 86a bzw. der Schaffung eines § 86b „Verbot von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen" einsetzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

ISIS massakriert Andersgläubige, die Opfer werden enthauptet, Frauen und Kinder werden vergewaltigt, versklavt und abgeschlachtet. Die schwarze ISIS-Flagge ist ein Zeichen des Terrors und eine Kampferklärung an jede freie Gesellschaft. Wo man sie sieht, verbreitet sie Angst und Schrecken. In Deutschland wird sie auf Demonstrationen verwendet, gemeinsam mit anderen Terrororganisationen wie Hamas oder Symbolen des islamistischen Dschihad. All diese Demonstrationen waren geprägt von Hass und Gewalt. Diese Symbole tragen zu einer Radikalisierung bei und sind gleichzusetzen mit NS-Symbolen wie dem Hakenkreuz und dem Zeichen der SS.

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Actualités

  • Der Petent begehrte mit seiner Eingabe den Erlass einer Verordnung bezüglich des „Verbots der
    Symbole der Terrorgruppe ISIS bzw. IS“ bis zur Schaffung eines Bundesgesetzes.

    Im Laufe des Petitionsverfahrens teilte das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
    mit, dass der Bundesinnenminister mit Verfügung vom 12. September 2014 ein Betätigungsver-
    bot für den IS gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des Vereinsge-
    setzes ausgesprochen hat. Damit sei es auch verboten, die Kennzeichen des IS öffentlich, in
    einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellung zu
    verwenden. Das Verbot gelte bundesweit und somit auch für Rheinland-Pfalz.

    Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz... plus loin

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