Alueella: Saksa

Verbraucherschutz - Angabe des Abrasionswertes (RDA) von Zahnpasten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Hersteller von Zahnpasten verpflichtet werden, den Abrasionswert (RDA, Radioactive Dentin Abrasion) ihrer Produkte auf der Verpackung anzugeben. Dieser Wert gibt an, wie viel Dentin (Zahnbein) im Laborversuch mit der jeweiligen Zahnpasta abgerieben wird. Die Abrasion wird durch die Benutzung harter Zahnbürsten zusätzlich verstärkt.

Perustelut

Kaum ein Hersteller gibt den RDA-Wert freiwillig an. - Dem Einreicher dieser Petition ist nur ein Hersteller bekannt, der dies sowohl auf der Homepage als auch auf der Verpackung angibt. Die meisten Hersteller vermeiden das und verweigern auch auf explizite Anfrage die Angabe des RDA-Werts mit dem Hinweis auf das „Betriebsgeheimnis“. Hinzu kommt, dass immer mehr Zahnpasten eine aufhellende Wirkung („sanftes Weiß, Intensives Weiß“) ausloben. Der Verbraucher hat somit derzeit kaum Möglichkeiten, eine Zahnpasta im Hinblick auf seinen eigenen Zahnzustand und sein Putzverhalten qualifiziert zu bewerten.Dies möge der Bundestag möglichst beschließen•ohne sich durch den Einwand der Industrie wieder verunsichern zu lassen, der RDA-Wert sei auf die Verhältnisse am gesunden Zahn nicht ohne weiteres übertragbar; dies mag so sein, aber er bietet immerhin eine standardisierte, auch von der Bundesärztekammer verwendete Vergleichsmöglichkeit. Damit kann der Anwender (ganz ohne Bevormundung seitens der Hersteller) selbst oder gemeinsam mit seinem Zahnarzt entscheiden, welche Zahnpasten für ihn geeignet sind oder von welchen er (z. B. aufgrund bereits freiliegender Zahnhälse) besser die Finger lässt.•ohne den so gerne unternommenen, jedoch meist erfolglosen Versuch einer Regelungsvermeidung in Form einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" der Hersteller.•ohne dass man dieses Gesetz in relevanten Passagen wieder von der Pharmalobby selbst schreiben lässt bzw. ohne die zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, die den Versuch einer gesetzlichen Regelung letztlich wieder nur unterlaufen sollen.•ohne Verschiebetaktik in Form jahrelanger Übergangsfristen - die Hersteller kennen die Abrasivität ihrer Produkte!

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Uutiset

  • Pet 3-18-10-7125-036716 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert die Angabe des Abrasionswertes bei Zahnpasten.

    Der Petent möchte erreichen, dass die Hersteller von Zahnpasten verpflichtet werden,
    den Abrasionswert ihrer Produkte auf der Verpackung anzugeben. Er führt aus, dass
    dieser Wert, der Radioactive Dentin Abrasion (RDA) heißt, angebe, wie viel Dentin im
    Laborversuch mit der jeweiligen Zahnpasta abgerieben wird. Der Petent beanstandet,
    dass kaum ein Hersteller den RDA-Wert freiwillig angebe. Auch auf ausdrückliche
    Nachfrage sei eine Auskunft meist... enemmän

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