Région: Allemagne

Verbraucherschutz - Platzierung von Tabakwaren mit Schockbildern zum Schutz für Kinder

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Soutien 43 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

43 Soutien 43 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

KINDER VOR GRUSELBILDERN SCHÜTZEN!! Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tabakwaren mit den seit Mai 2016 vorgeschriebenen Gruselbildern in Geschäften und an anderen Verkaufsstellen so platziert werden, dass kleine Kinder dadurch nicht geschockt und verletzt werden.

Raison

Grundsätzlich finden wir alle Massnahmen richtig, die vor dem Rauchen warnen und die Menschen davon abbringen, insbesondere potentielle Neuraucher.Die seit Mai 2016 geltende Pflicht des Aufdrucks der Gruselbilder, die schwerstkranke Menschen, Schädigungen und eklige Innereien zeigen, haben aber die Nebenwirkung, kleine Kinder zu schocken und zu verletzen.Unserem 7-jährigen Sohn passierte es, dass ihm nach dem Sehen dieser Bilder an einer Supermarktkasse übel wurde.Obwohl er aus der Schule kam und hungrig war, konnte er den ganzen Tag keinen Bissen mehr essen. Das Einschlafen erwies sich ebenfalls als schwierig, weil ihn diese Bilder immer wieder einholten. Noch tagelang sprach er immer wieder davon.Unser Sohn wurde durch die Bilder geschockt und verletzt!Kinder sind aber unschuldig und dürfen nicht einfach mitgeschockt werden, um Jugendliche und Erwachsene vom Tabakkonsum abzuhalten.Inzwischen wurden uns zahlreiche weitere Fälle anderer Kinder bekannt, denen es ähnlich erging.Wir betrachten die derzeitige Praxis als vergewaltigende Kinderschädigung, weil Kinder ohne Vorwarnung diesen Anblicken ausgesetzt werden.

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Actualités

  • Pet 3-18-10-7125-037733 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Es wird gefordert, dass zum Schutz von Kindern Tabakwaren mit den gesetzlich
    vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen in Geschäften und anderen Verkaufsstellen so
    platziert werden, dass die Kinder und Jugendlichen dadurch nicht geschockt und
    beeinträchtigt werden können.

    Der Petent schildert, dass sein siebenjähriger Sohn die Bilder an einer
    Supermarktkasse gesehen und ihn dies gesundheitlich sehr beeinträchtigt habe. Ihm
    seien zahlreiche weitere Fälle bekannt, in denen es Kindern ähnlich ergangen sei.
    Zwar fände... plus loin

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