Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Streichung des § 14 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

122 Signaturer

Petitionen har nekats

122 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge die Streichung des § 14 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) beschließen.

Orsak

Sofortige Streichung des §14 Absatz 1 TabakerzGDer Bundestag möge die Streichung des § 14 Absatz 1 TabakerzG beschließen.Dieses Gesetz, speziell der Paragraf, ist wirtschaftlich und umwelttechnisch gesehen ein Desaster. Um 1 Liter Basisflüssigkeit mit einer Nikotinstärke von 3 mg als Endverbraucher herzustellen, benötigt man 18 Shots a 10 ml zu je 20 mg Nikotin. 18 Flaschen zusätzlicher Müll. Irgendwann muss der Wahnsinn mit dem Plastikmüll ein Ende haben. Bitte ändern Sie die Begrenzung. Eine Regulierung war notwendig, das steht außer Frage. Allerdings sollte es auch nachhaltig gemacht werden. Eine Begrenzung auf 100 ml mit maximal 20 mg Nikotin würde 1/10 des Abfallaufkommens bedeuten. Es geht hier zwar nur um einen kleinen Teil des vermeidbaren Abfalls, aber wenn durch eine einfache Änderung Müll um 1/10 des Aufkommens reduziert wird, ist es definitiv Wert, darüber abzustimmen. Es muss sich was ändern.

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Information om petitionen

Petition startade: 2017-05-27
Petitionen avslutas: 2017-07-10
Region: Tyskland
Kategori :

Nyheter

  • Pet 4-18-07-300-041652 Gerichtsverfassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos
    zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei
    aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen.

    Zur Begründung der Petition führt der Petent insbesondere aus, bürgerschaftliches
    Engagement stelle eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen
    Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Dem widerspreche die geltende
    gesetzliche Regelung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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