Verbraucherschutz - Streichung des § 14 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
122 Unterstützende 122 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

122 Unterstützende 122 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Streichung des § 14 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) beschließen.

Begründung

Sofortige Streichung des §14 Absatz 1 TabakerzGDer Bundestag möge die Streichung des § 14 Absatz 1 TabakerzG beschließen.Dieses Gesetz, speziell der Paragraf, ist wirtschaftlich und umwelttechnisch gesehen ein Desaster. Um 1 Liter Basisflüssigkeit mit einer Nikotinstärke von 3 mg als Endverbraucher herzustellen, benötigt man 18 Shots a 10 ml zu je 20 mg Nikotin. 18 Flaschen zusätzlicher Müll. Irgendwann muss der Wahnsinn mit dem Plastikmüll ein Ende haben. Bitte ändern Sie die Begrenzung. Eine Regulierung war notwendig, das steht außer Frage. Allerdings sollte es auch nachhaltig gemacht werden. Eine Begrenzung auf 100 ml mit maximal 20 mg Nikotin würde 1/10 des Abfallaufkommens bedeuten. Es geht hier zwar nur um einen kleinen Teil des vermeidbaren Abfalls, aber wenn durch eine einfache Änderung Müll um 1/10 des Aufkommens reduziert wird, ist es definitiv Wert, darüber abzustimmen. Es muss sich was ändern.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-300-041652 Gerichtsverfassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos
    zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei
    aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen.

    Zur Begründung der Petition führt der Petent insbesondere aus, bürgerschaftliches
    Engagement stelle eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen
    Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Dem widerspreche die geltende
    gesetzliche Regelung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten... weiter

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