Bölge : Almanya

Verbraucherschutz - Verbindliche Vorgaben an die Verfahrensdauer von Schlichtungsstellen

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Deutschen Bundestag
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Der Petent möchte durch verbindliche Vorgaben an die Verfahrensdauer von Schlichtungsstellen sicherstellen, dass Bausparer nicht durch unrechtmäßige Kündigungen ihre Zinsansprüche verlieren.

Gerekçe

Beschwerdestellen, z. B. Verband der Privaten Bausparkassen e. V. , unterhalten Schlichtungsstellen, um außergerichtliche Einigungen zwischen Vertragspartnern zu ermöglichen.Die mehrere Monate dauernden Bearbeitungszeiten der Vorprüfung verhindern eine zeitgerechte Schlichtung, dadurch entstehen bei negativem Bescheid für den Vertragsnehmer Zinsausfälle. Die Personalausstattung in der Beschwerdestelle ist den seit Monaten anhaltenden Beschwerden nicht angemessen. Die Beschwerdewelle wurde ausgelöst durch die außerordentlichen Kündigungen von Bausparverträgen, veranlasst durch die Bausparkassen. Die Begründung der Bausparkassen, dass die Bausparkasse nach 10 jähriger Laufzeit, auch ohne 100 %-ige Ansparung, nun Darlehensnehmer wäre, ist die rechtlich umstrittene Auslegung, die zu dieser Häufung an Beschwerden führt. Durch die langen Bearbeitungszeiten wird der Zweck der außergerichtlichen Einigung kaum erreicht. Viele Bausparer resignieren und nehmen die Kündigung nach langer Wartezeit hin und verzichten auf Weiterführung ihrers Vertrages, der das Recht zur Aufnahme eines Darlehens entsprechend den Vertragsbedingungen als wesentlichen Vertragsbestandteil garantiert. Somit erscheint die Beschwerdestelle eher zur Lieferung eines Alibis für den obengenannten Schlichtungszweck und zur Durchsetzung des Willens der Bausparkassen geeignet, als zur tatsächlichen Hilfe für den Bausparer. Vor dem Hintergrund der niedrigen Zinsen will die Bausparkasse alles daransetzten, Verträge mit besseren Konditionen für den Bausparer und schlechteren für die Bausparkasse aufzuheben. Das ist verstädlich aber eben auf rechtlich einwandfreier Grundlage und mit transparentem und zügigem Verfahren.

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Haberler

  • Pet 4-18-07-7125-020790

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte durch verbindliche Vorgaben an die Verfahrensdauer von
    Schlichtungsstellen sicherstellen, dass Bausparer nicht durch unrechtmäßige
    Kündigungen ihre Zinsansprüche verlieren.
    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass Beschwerdestellen, wie z. B. der Verband
    der privaten Bausparkassen e. V., Schlichtungsstellen unterhielten, um
    außergerichtliche Einigungen zwischen den Vertragspartnern zu ermöglichen. Die
    mehrere Monate dauernden... daha ileri

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