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Vereinte Nationen (UNO) - Einstufung der Zerstörung antiker Stätten (Syrien/Irak) als Kriegsverbrechen

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zerstörung präislamischer, antiker Stätten im Einflussgebiet des "Islamischen Staats im Irak und Syrien" (ISIS) einen unwiederbringlichen Verlust des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit darstellt und als Kriegsverbrechen nach Art. 8 Abs. 2 b) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geächtet wird.

Selgitus

Die Islamisten des sog."Islamischen Staats im Irak und Syrien" (ISIS) zerstören systematisch Bauten aus präislamischer Zeit in Ihrem Einflussgebiet, bspw. in der seitens der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannten Oasenstadt Palmyra. Dieser kriegerische Akt hat keinerlei militärisches Ziel, sondern stellt einen Angriff auf zivile, nicht verteidigte Gebäude dar. Weiterhin dient dieses Vorgehen lediglich der Vernichtung des kulturellen Erbes der ortsansässigen, teils nicht - muslimischen Bevölkerung, wie auch der Menschheit insgesamt.Beide Tatsachen erfüllen nach Auffassung des Internationalen Strafgerichtshofs den Tatbestand eines Kriegsverbrechens. Der Bundestag ist aufgefordert diesen Umstand - wie nicht natürlich auch das militärische Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung- als Kriegsverbrechen zu ächten und ein Konzept zur Unterbindung, auf Basis eines UN-Mandats, zu erwirken.

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uudised

  • Pet 3-18-05-04-024617



    Vereinte Nationen (UNO)



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zu überweisen.

    Begründung



    Der Petent möchte erreichen, dass die Zerstörung präislamischer, antiker Stätten im

    Einflussgebiet des "Islamischen Staates im Irak und in Syrien" als Kriegsverbrechen

    geächtet wird.

    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass der so genannte „Islamische Staat im Irak und

    in Syrien“ (ISIS) in seinem Einflussgebiet systematisch Bauwerke aus vorislamischer

    Zeit zerstöre, die von der UNESCO als... Edasi

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