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Verfassungsbeschwerde - Erhebung einer Online-Verfassungsbeschwerde

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
94 Toetav 94 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht - in angepasster Form - auf dieselbe Art und Weise auch im Online-Verfahren ermöglicht wird, wie dies hier bei meiner Online-Petition an den Bundestag der Fall ist. Außerdem möge der Deutsche Bundestag auf eine bundesweite Vereinheitlichung dahingehend hinwirken, dass auch in den Bundesländern Landes-Verfassungsbeschwerden künftig auf dieselbe Art und Weise ermöglicht werden.

Selgitus

Zahlreiche Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind auch von allgemeinem öffentlichem Interesse. Aus diesem Grund sollte es ermöglicht werden, künftig auch diese Verfassungsbeschwerden online einzureichen und auch von Dritten - als Ersatz für eine Anschluss-Erklärung in bisher erforderlicher schriftlicher Briefform - ebenso online mitzeichnen und unterstützen zu lassen. Die öffentlichen Diskussionen zur Online-Verfassungsbeschwerde könnten dabei zudem auch neue und für die Entscheidung des BVerfG beachtliche weitere Gesichtspunkte zutage treten lassen."In angepasster Form" bedeutet zum Beispiel, dass der Beschwerdeführer dem Verfassungsgericht die erforderlichen Aktenbelege künftig ebenfalls auch digitalisiert zuleiten können sollte. Dafür bietet sich m.E. die rechtlich ausreichend gesicherte, authentifizierte "DE-Mail" an, die von mehreren Anbietern bundesweit - teilweise in der ausreichenden Grundausstattung sogar kostenlos - angeboten wird. Die Verfassungsgerichte sollten - soweit noch nicht geschehen - diese rechtlich gesicherte (oder eine damit vergleichbare und für den Beschwerdeführer kostenlose) Online-Kommunikationsmöglichkeit einheitlich neu schaffen. Die Digitalisierung des Verfahrens geht in sämtlichen öffentlichen Bereichen rasant voran; auch (zumindest!) das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Bundesländer ( besser: auch ALLE sonstigen obersten Bundes- und Landesgerichte!) sollten sich und die bei ihnen geführten Verfahren dementsprechend organisatorisch weiterentwickeln und anpassen.

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