Région: Allemagne

Verlängerung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

8 signatures

Le processus de pétition est terminé

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Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass das Arbeitslosengeld (ALG I) auch für TeilnehmerInnen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit, die wegen der Corona-Pandemie vor dem 1. Mai 2020 unterbrochen wurde, bis zum tatsächlichen Ende der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verlängert wird.

Raison

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch die Bildungsinstitute Mitte April d. J. zur Schließung verpflichtet. Die mit Bildungsgutschein geförderten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen wurden ab diesem Zeitpunkt für etwa 2 Monate unterbrochen, jedoch die ALG 1 Zahlungen bei vielen ALG 1 Beziehern bereits zum Zeitpunkt des ursprünglichen Endes der Aus-, Fort- oder Weiterbildung eingestellt. Um diese Lücke zu schließen und die Betroffenen gleichzustellen wird mit dieser Petition gefordert, dass das ALG 1 auch für die TeilnehmerInnen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung, die bereits vor dem 01.05.2020 unterbrochen wurde, ebenfalls und zwar bis zum tatsächlichen Ende der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verlängert wird. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist direkt mit dem Abschluss der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verbunden und war damit für die TeilnehmerInnen unverschuldet nicht möglich. Der Beschluss für die Verlängerung des ALG 1 ab dem 01.05.2020 bis 31.12.2020 ist daher entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen!

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détails de la pétition

Pétition lancée: 07/06/2020
Fin de la pétition: 23/06/2020
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

1. Jede Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmassnahme ist mit nicht unerheblich hohen finanziellen Fördermitteln verbunden. 2. Der/die MassnahmenehmerIn widmet viel Zeit und Fleiß um die geförderte Maßnahme erfolgreich abzuschließen um dementsprechend einen Arbeitsplatz wieder zu finden und somit langfristig aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen. Aus diesen beiden Ansichten heraus wäre es allein schon wirtschaftlich betrachtet, angebracht, die Fördermaßnahme bis zum erfolgreichen Abschluss zu verlängern. Besten Dank. MfG

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