Verrechnung der Grunderwerbsteuer bei Eigentumswechsel

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Vetoomus on osoitettu
Der Präsident des Landtags NRW

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 31.5.2022
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Der Präsident des Landtags NRW

Ich habe bereits zwei Mal Grunderwerbssteuer bezahlt, besitze aber nur eine Immobilie. Das kommt daher, dass ich mein erstes Haus, für das ich bei Erwerb Grunderwerbsteuer zahlte, veräußerte, um dann ein neues Haus an anderer Stelle zu erwerben: Wieder wurde Grunderwerbsteuer fällig. Aus privaten Gründen würde ich gerne wiederum eine neue Immobilie in meiner alten Heimat erwerben und meine jetzige veräußern. Ich werde aber wohl darauf verzichten, weil ich dann wiederum Grunderwerbssteuer zahlen muss, obwohl die öffentliche Hand ja für mein verkauftes Haus seitens des Erwerbers auch diese Steuer erhebt. M.E. müsste die Steuer des neu erworbenen Hauses mit der des veräußerten Hauses verrechnet werden.

Perustelut

Die augenblickliche Praxis behindert die Flexibilität beim Wohneigentumswechsel
Bei dem in NRW momentanen Steuersatz von 6,5 % würde ein Haus von 400.000 € mit 26.000 € zu Buche schlagen. Tausche ich also ein Haus zu diesem Preis, kostete es mich den o.a. Betrag und trotzdem besitze ich nur ein Haus zu diesem Wert. Das ist einfach nicht einzusehen. Zudem ist mir bekannt, dass es Fälle gibt, wo Senioren bis zu ihrem Lebensende in einem Einfamilienhaus wohnen, weil sie aus steuerlichen Gründe keine andere/kleinere Immobilie erwerben wollen oder können.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 10.12.2021
Keräys päättyy: 09.06.2022
Alue: Nordrhein-Westfalen
Aihe: Verot

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