Sicherheit

Verschärfung der Strafe bei Kindesmissbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

02.07.2021, 12:09

StGB §184d ist weggefallen. Das ist die einzige Änderung


Neuer Petitionstext:

Wir möchten die Strafen bei sexuellen Vergehen an Kindern verschärfen.(§176, §176a, §184b, §184c, §184d§184c StGB).

Wir fordern in §176 und §176a die Abschaffung der Bewährungsstrafe.

Des Weiteren fordern wir, dass nach §176 Absatz 1 die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu 12 Jahren beträgt. Bei Wiederholungstätern fordern wir nach §176a Absatz 1 eine Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren. Wir möchten das in jedem Fall dem Täter eine Therapie verordnet werden muss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 30 (30 in Deutschland)


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