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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass sog. Vorstandsparkplätze (bzw auch Bürgermeisterparkplätze, Lehrerparkplätze usw.) durch die Nutzungsberechtigten als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Für Behindertenparkplätze möge diese Regelung nicht gelten.
Perustelut
Jeder Berufstätige kennt es: direkt vor dem Firmeneingang, in optimaler Lage, gibt es eine Reihe Parkplätze, die nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung stehen.Diese Parkplätze sind immer in perfektem Zustand, werden gereinigt und im Winter sofort von Schnee und Eis befreit. Die Firmen lassen sich das einiges an Geld kosten, um ihrem Management diese Plätze anzubieten.Die normalen Angestellten hingegen müssen sich weit entfernt, auf Schotterplätzen, Straßenrändern oder auf eigene Kosten anzumietenden Stellplätzen, eine Parkmöglichkeit suchen.Dies belastet das Fahrzeug, kostet Benzin und benötigt zusätzliche Zeit. Diesen Aufwand sparen sich Personen auf dem Vorstandsparkplatz ein. Und dieser Vorteil, der ja durch das Unternehmen bezahlt wird, sollte zu versteuern sein. Zumal es sich beim Nutzerkreis um Personen handelt, die auch entsprechende Einkünfte haben.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
05.08.2020
Vetoomus päättyy:
09.09.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.6.2021
Väittely
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