Regiji: Nemčija

Verwaltungsverfahren - Aufnahme von Geschäftsverteilungs- und Stellenplänen in den Katalog der Veröffentlichungspflichten nach § 11 Absatz 2 IFG

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag
46 podpornik 46 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

46 podpornik 46 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2014
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in den Katalog der Veröffentlichungspflichten nach § 11 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch Geschäftsverteilungs- und Stellenpläne aufzunehmen.

razlog

Ziel von Informationsfreiheitsgesetzen wie dem IFG des Bundes ist es, mittels freien Zugangs zu amtlichen Informationen unter Wahrung schutzwürdiger Belange, die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die BürgerInnen zu verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft zu fördern. Um vor diesem Hintergrund das Auffinden von Informationen für die Bürger zu erleichtern und ihnen einen Überblick über die vorhandenen Informationen zu ermöglichen, sind die öffentlichen Stellen angehalten, entsprechende Übersichten zu erstellen und zugänglich zu machen. Eine Möglichkeit für solche Übersichten sind Geschäftsverteilungs- und Stellenpläne. Bei Geschäftsverteilungsplänen handelt es sich um Pläne zur übersichtlichen Erfassung und Darstellung von Arbeitsaufgaben. Bei Stellenplänen handelt es sich um eine fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung von Arbeitsstellen in der Öffentlichen Verwaltung, unabhängig davon, ob sie besetzt sind oder nicht. Der Stellenplan hat somit Soll-Charakter, ein Personenbezug ist nicht gegeben. Er enthält Angaben über die Anzahl und die Bezeichnung der vorhandenen Planstellen sowie in den Großteil der Fälle die vorgesehenen Entgeltgruppen für die potenziellen Stelleninhaber. Da ein Personenbezug zu den einzelnen Stellen nicht gegeben ist, bleiben desweiteren die (Daten der) Mitarbeitenden der Organisationen, die gemäß § 1 Abs. 1 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen anonym und somit ist der Datenschutz der Mitarbeitenden gewahrt.Insofern ist die Ergänzung des Katalog der Veröffentlichungspflichten nach § 11 Absatz 2 IFG um diese Pläne zwecks erleichterter Informationsauffindung für die BürgerInnen und Ermöglichung eines Überblicks über die vorhandenen Informationen im Hinblick auf das Ziel von Informationsfreiheitsgesetzen sachgerecht und sinnvoll.

Povezava do peticije

Slika s kodo QR

Listek za trganje s kodo QR

Prenesi (PDF)

novice

  • Pet 1-18-06-299-012220

    Informationsfreiheitsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird angeregt, in den Katalog der Veröffentlichungspflichten nach
    § 11 Absatz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes auch Geschäftsverteilungs- und
    Stellenpläne aufzunehmen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es Ziel des
    Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes sei, durch den freien Zugang zu
    amtlichen Informationen unter Wahrung schutzwürdiger Belange die Transparenz der
    Verwaltung zu erhöhen, die... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

Pomagajte okrepiti sodelovanje državljanov. Želimo, da bi bili vaši pomisleki slišani in hkrati ostali neodvisni.

Promovirajte zdaj