Rajon : Gjermania
 

Völkerrecht - Ablehnung der Ausweitung der "Operation Atalanta"

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Deutschen Bundestag

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  1. Filluar 2012
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Peticioni i drejtohet: Deutschen Bundestag

Der Bundestag mag beschließen die Ausweitung der Operation Atalanta nicht auszudehnen beziehungsweise die Ausweitung zurückzunehmen.

arsye

Wir haben aus diversen Medien vernommen, dass das Mandat für die EU-Mission ?Atalanta? nicht nur verlängert, sondern auch erweitert wurde. Unter anderem hat sich die EU nunmehr selbst das Mandat verliehen auch an Land mutmaßliche Munitionslager und vermutete Piratenboot anzugreifen. Dies ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes. Noch immer ist es ein ganz grundsätzliches Prinzip, das die Souveränität von Staaten anzuerkennen ist. Selbst wenn man die Situation in Somalia nicht mit der in anderen Staaten vergleichen kann, ist es trotzdem ein souveräner Staat. Mit diesem Mandat geriert die EU und mit ihr die Bundesrepublik Deutschland nunmehr Polizeirechte in diesem souveränen Staat. Ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrecht liegt daher bei der Vornahme hoheitlicher Maßnahmen auf fremden Hoheitsgebiet ohne ausdrückliche Zustimmung des dortigen Souveräns vor. Piratenbekämpfung auf hoher See mag vom Völkerrecht anerkannt sein. Bewaffnete Angriffe auf fremdes Staatsgebiet sind es aus diversen Gründen nicht. Erstens ist es eine Verletzung der Souveränität des angegriffenen Staates, zweitens verletzt es das Gewaltverbot in der UN-Charter. Ein Rechtfertigung nur mit etwas allgemeinen wie ?Interessen der Bundesrepublik Deutschland? mag vielleicht nach der als interne Verwaltungsvorschrift zu wertenden aktuellen Verteidigungsdoktrin des BMVg möglich sein, nicht aber nach der zur Zeit noch geltenden Verfassung der Bundesrepublik noch nach den Europäischen Verträgen oder gar dem Völkerrecht. Dieses Mandat ist daher schlicht verfassungs- europarechts- und völkerrechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Charlotte Hinrichs Christian Hinrichs

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Detajet e peticionit

Peticioni filloi: 06.04.2012
Mbledhja mbaron: 12.06.2012
Rajon : Gjermania
tema:  

lajm

  • Pet 3-17-05-08-032400Völkerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.03.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die auf EU-Ebene beschlossene
    Ausweitung der Operation Atalanta abgelehnt wird.
    Die Petenten sehen die Operation Atalanta als völkerrechtswidrig an, da das Mandat
    erweitert wurde und nun auch Munitionslager an Land und Piratenboote angegriffen
    werden dürften. Auch Somalia sei ein souveräner Staat, den es nach den Regeln des
    Völkerrechts zu respektieren gelte. Auch haben die Petenten Zweifel, ob es bei einer
    Beschränkung auf Piratenziele an Land bleiben könne und befürchten
    „Kollateralschäden“ unter unbeteiligten Zivilisten, wie beispielsweise Fischern oder
    Kindern aus nahe gelegenen Orten.
    Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 45 Diskussionsbeiträge
    und 511 Mitzeichnungen eingegangen. In der Diskussion fand die Petition nicht nur
    Zustimmung, sondern stieß auch auf Widerspruch.
    Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    zwei weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des
    Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird
    um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat bereits im Jahr 2012, da dieses Anliegen den von der
    Bundesregierung eingebrachten Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung deutscher
    Streitkräfte an der Operation Atalanta betraf, der dem Auswärtigen Ausschuss des
    Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen worden war,

    diesen Ausschuss gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
    Bundestages um Stellungnahme gebeten, um sicher zu stellen, dass die Petition in
    die Beratungen über diesen Antrag einbezogen wird. Es handelte sich um den
    folgenden Antrag der Bundesregierung: ‚Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
    deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der
    Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
    Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai
    2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008)
    vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom
    30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom
    22. November 2011 und nachfolgenden Resolutionen der VN in Verbindung mit der
    Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
    10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom
    8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli
    2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010
    und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012‘
    (Bundestags-Drucksache 17/9339) vom 18. April 2012.
    Der Auswärtige Ausschuss hat den genannten Antrag zur Verlängerung des Mandats
    der Operation Atalanta in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2012 angenommen. Das
    Plenum des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 in
    namentlicher Abstimmung den Antrag mehrheitlich angenommen.
    Das Plenum des Deutschen Bundestages hat auch der Verlängerung des Mandats
    der Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2014 zugestimmt. In der Sitzung des
    Deutschen Bundestages vom 16. Mai 2013 wurde in namentlicher Abstimmung der
    entsprechende Antrag der Bundesregierung mehrheitlich angenommen (‚Fortsetzung
    der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
    Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des
    Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der
    Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838
    (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom
    16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom
    23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom
    21. November 2012 und nachfolgenden Resolutionen der VN in Verbindung mit der
    Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
    10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom

    8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli
    2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010
    und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012‘
    (Bundestags-Drucksache 17/13111) vom 17. April 2013).
    Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Die Piraten, die vor der Küste Somalias und im Indischen Ozean operieren,
    bedrohen das Leben vieler Seeleute, die Sicherheit der humanitären Hilfslieferungen
    für die Menschen in Somalia und nicht zuletzt die Freiheit der maritimen
    Handelswege. Am Horn von Afrika liegt der Schwerpunkt der Piraterie und die größte
    Bedrohung der internationalen Schifffahrtsrouten. Staatszerfall, jahrzehntelanger
    Bürgerkrieg und materielle Not machen Somalia derzeit und für die nahe Zukunft zu
    einem geeigneten Rekrutierungsgebiet und zur Ausgangsbasis für Aktivitäten der
    Piraterie. Eine nachhaltige Lösung dieses Problems kann nur durch eine dauerhafte
    Stabilisierung der Verhältnisse in Somalia gefunden werden. Bis diese erreicht sein
    wird, ist es weiterhin erforderlich humanitäre Hilfe zu leisten für die leidgeprüften
    Somalier, von denen allein 1,5, Millionen als binnenvertrieben gelten und
    2,3 Millionen als hilfebedürftig. Die Hilfe durch Lieferungen des
    Welternährungsprogramms und anderer Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig
    auf dem Seeweg. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage konnten die
    Hilfsorganisationen oft nur mühsam und unter großen Gefahren vor Ort gelangen
    oder mussten ihre Arbeit teilweise auch einstellen.
    Die internationale Gemeinschaft hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Piraterie vor
    und an der Küste Somalias zu bekämpfen. Der Rat der Europäischen Union (EU) hat
    am 23. März 2012 beschlossen, das Einsatzgebiet der EU-Operation Atalanta auf die
    Küstengebiete und Küstengewässer von Somalia auszuweiten, um gegen die dort
    befindliche Logistik der Piraten wie Boote, Waffen und Ausrüstung vorgehen zu
    können. Dem Vorgehen gegen die Logistik der Piraten an Land hatte die
    international anerkannte somalische Übergangsregierung zuvor schriftlich
    zugestimmt und dies gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen
    bestätigt.
    Der Petitionsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die deutschen
    Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta auf der

    Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und
    einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen handeln,
    dies auch in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates
    der EU vom 10. November 2008 und nachfolgender Beschlüsse, sowie auf der
    Grundlage des Beschlusses des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 im Rahmen
    und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24
    Absatz 2 des Grundgesetzes.
    Damit unterstützt Deutschland weiterhin (bis zum 31. Mai 2014) diesen
    internationalen Einsatz zur Pirateriebekämpfung mit dem Ziel, die durch Piraterie
    gefährdete humanitäre Hilfe für die somalische Bevölkerung und den zivilen
    Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen zu sichern, Geiselnahmen und
    Lösegelderpressungen zu unterbinden und das Völkerrecht durchzusetzen. Dabei
    wird auch gegen die Logistik der Piraten am Küstenstreifen Somalias vorgegangen,
    wobei die deutschen Einsatzkräfte ausdrücklich nicht am Boden eingesetzt werden.
    Als personelle Obergrenze für die deutschen Einsatzkräfte gilt weiterhin die Zahl von
    1.400 Soldatinnen und Soldaten. Im Dezember 2013 waren circa 260 Soldatinnen
    und Soldaten eingesetzt.
    Der Petitionsausschuss sieht die von den Petenten befürchtete Verletzung des
    Völkerrechts bei der Operation Atalanta nicht gegeben. Der Petitionsausschuss teilt
    jedoch die Sorge der Petenten, dass eine unbeabsichtigte Gefährdung von Zivilisten
    nie ganz ausgeschlossen werden kann.
    Der Petitionsausschuss kann vor dem Hintergrund der dargelegten Ziele der
    Operation Atalanta die Petition jedoch nicht unterstützen und nur empfehlen, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

Meiner Meinung nach, ist die Grundlage der Atalanta Operation sehr gut. Doch man müsste sie weiter ausbreiten! Die Bundeswehr soll weiter ins Landesinnere vordringen dürfen und die Wurzeln der Piraterie stoppen, und nicht nur die Symptome.

Das ist Polizeiaufgabe, als Maximum der Gefühle sollten Interpol und Europol eingeschaltet werden können dürfen, um das Piraterieproblem zu stoppen. Im Übrigen sind alle Internetanschlüsse, die Upload und Download gleichsetzen, zu extrem zu gut einsetzbar für P2P Filesharing-Piraterie sowie 5G und 5G.Mil. Es ist besser, beides ist down bezüglich Nutzbarkeit durch Dritte, da neben Musikpiraterie, Textpiraterie und Kunstpiraterie zudem neu auch Film- und Gamespiraterie zu stark zu intensiviert werden könnten. Dies steht nicht im Interesse von Rotary International, Reatarion Internationalis...

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