Völkerrecht - Ablehnung der Ausweitung der "Operation Atalanta"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
511 Unterstützende 511 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

511 Unterstützende 511 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag mag beschließen die Ausweitung der Operation Atalanta nicht auszudehnen beziehungsweise die Ausweitung zurückzunehmen.

Begründung

Wir haben aus diversen Medien vernommen, dass das Mandat für die EU-Mission ?Atalanta? nicht nur verlängert, sondern auch erweitert wurde. Unter anderem hat sich die EU nunmehr selbst das Mandat verliehen auch an Land mutmaßliche Munitionslager und vermutete Piratenboot anzugreifen. Dies ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes. Noch immer ist es ein ganz grundsätzliches Prinzip, das die Souveränität von Staaten anzuerkennen ist. Selbst wenn man die Situation in Somalia nicht mit der in anderen Staaten vergleichen kann, ist es trotzdem ein souveräner Staat. Mit diesem Mandat geriert die EU und mit ihr die Bundesrepublik Deutschland nunmehr Polizeirechte in diesem souveränen Staat. Ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrecht liegt daher bei der Vornahme hoheitlicher Maßnahmen auf fremden Hoheitsgebiet ohne ausdrückliche Zustimmung des dortigen Souveräns vor. Piratenbekämpfung auf hoher See mag vom Völkerrecht anerkannt sein. Bewaffnete Angriffe auf fremdes Staatsgebiet sind es aus diversen Gründen nicht. Erstens ist es eine Verletzung der Souveränität des angegriffenen Staates, zweitens verletzt es das Gewaltverbot in der UN-Charter. Ein Rechtfertigung nur mit etwas allgemeinen wie ?Interessen der Bundesrepublik Deutschland? mag vielleicht nach der als interne Verwaltungsvorschrift zu wertenden aktuellen Verteidigungsdoktrin des BMVg möglich sein, nicht aber nach der zur Zeit noch geltenden Verfassung der Bundesrepublik noch nach den Europäischen Verträgen oder gar dem Völkerrecht. Dieses Mandat ist daher schlicht verfassungs- europarechts- und völkerrechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Charlotte Hinrichs Christian Hinrichs

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-05-08-032400Völkerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.03.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die auf EU-Ebene beschlossene
    Ausweitung der Operation Atalanta abgelehnt wird.
    Die Petenten sehen die Operation Atalanta als völkerrechtswidrig an, da das Mandat
    erweitert wurde und nun auch Munitionslager an Land und Piratenboote angegriffen
    werden dürften. Auch Somalia sei ein souveräner Staat, den es nach den Regeln des
    Völkerrechts zu respektieren gelte. Auch haben die Petenten Zweifel, ob es bei einer
    Beschränkung auf Piratenziele an Land bleiben könne und befürchten
    „Kollateralschäden“... weiter

Meiner Meinung nach, ist die Grundlage der Atalanta Operation sehr gut. Doch man müsste sie weiter ausbreiten! Die Bundeswehr soll weiter ins Landesinnere vordringen dürfen und die Wurzeln der Piraterie stoppen, und nicht nur die Symptome.

Das ist Polizeiaufgabe, als Maximum der Gefühle sollten Interpol und Europol eingeschaltet werden können dürfen, um das Piraterieproblem zu stoppen. Im Übrigen sind alle Internetanschlüsse, die Upload und Download gleichsetzen, zu extrem zu gut einsetzbar für P2P Filesharing-Piraterie sowie 5G und 5G.Mil. Es ist besser, beides ist down bezüglich Nutzbarkeit durch Dritte, da neben Musikpiraterie, Textpiraterie und Kunstpiraterie zudem neu auch Film- und Gamespiraterie zu stark zu intensiviert werden könnten. Dies steht nicht im Interesse von Rotary International, Reatarion Internationalis...

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