Völkerrecht - Ablehnung der Ausweitung der "Operation Atalanta"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
511 Unterstützende 511 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

511 Unterstützende 511 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:53

Pet 3-17-05-08-032400Völkerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.03.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die auf EU-Ebene beschlossene
Ausweitung der Operation Atalanta abgelehnt wird.
Die Petenten sehen die Operation Atalanta als völkerrechtswidrig an, da das Mandat
erweitert wurde und nun auch Munitionslager an Land und Piratenboote angegriffen
werden dürften. Auch Somalia sei ein souveräner Staat, den es nach den Regeln des
Völkerrechts zu respektieren gelte. Auch haben die Petenten Zweifel, ob es bei einer
Beschränkung auf Piratenziele an Land bleiben könne und befürchten
„Kollateralschäden“ unter unbeteiligten Zivilisten, wie beispielsweise Fischern oder
Kindern aus nahe gelegenen Orten.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 45 Diskussionsbeiträge
und 511 Mitzeichnungen eingegangen. In der Diskussion fand die Petition nicht nur
Zustimmung, sondern stieß auch auf Widerspruch.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
zwei weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird
um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat bereits im Jahr 2012, da dieses Anliegen den von der
Bundesregierung eingebrachten Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung deutscher
Streitkräfte an der Operation Atalanta betraf, der dem Auswärtigen Ausschuss des
Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen worden war,

diesen Ausschuss gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages um Stellungnahme gebeten, um sicher zu stellen, dass die Petition in
die Beratungen über diesen Antrag einbezogen wird. Es handelte sich um den
folgenden Antrag der Bundesregierung: ‚Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der
Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai
2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008)
vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom
30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom
22. November 2011 und nachfolgenden Resolutionen der VN in Verbindung mit der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom
8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli
2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010
und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012‘
(Bundestags-Drucksache 17/9339) vom 18. April 2012.
Der Auswärtige Ausschuss hat den genannten Antrag zur Verlängerung des Mandats
der Operation Atalanta in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2012 angenommen. Das
Plenum des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 in
namentlicher Abstimmung den Antrag mehrheitlich angenommen.
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat auch der Verlängerung des Mandats
der Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2014 zugestimmt. In der Sitzung des
Deutschen Bundestages vom 16. Mai 2013 wurde in namentlicher Abstimmung der
entsprechende Antrag der Bundesregierung mehrheitlich angenommen (‚Fortsetzung
der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838
(2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom
16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom
23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom
21. November 2012 und nachfolgenden Resolutionen der VN in Verbindung mit der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom

8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli
2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010
und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012‘
(Bundestags-Drucksache 17/13111) vom 17. April 2013).
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Piraten, die vor der Küste Somalias und im Indischen Ozean operieren,
bedrohen das Leben vieler Seeleute, die Sicherheit der humanitären Hilfslieferungen
für die Menschen in Somalia und nicht zuletzt die Freiheit der maritimen
Handelswege. Am Horn von Afrika liegt der Schwerpunkt der Piraterie und die größte
Bedrohung der internationalen Schifffahrtsrouten. Staatszerfall, jahrzehntelanger
Bürgerkrieg und materielle Not machen Somalia derzeit und für die nahe Zukunft zu
einem geeigneten Rekrutierungsgebiet und zur Ausgangsbasis für Aktivitäten der
Piraterie. Eine nachhaltige Lösung dieses Problems kann nur durch eine dauerhafte
Stabilisierung der Verhältnisse in Somalia gefunden werden. Bis diese erreicht sein
wird, ist es weiterhin erforderlich humanitäre Hilfe zu leisten für die leidgeprüften
Somalier, von denen allein 1,5, Millionen als binnenvertrieben gelten und
2,3 Millionen als hilfebedürftig. Die Hilfe durch Lieferungen des
Welternährungsprogramms und anderer Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig
auf dem Seeweg. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage konnten die
Hilfsorganisationen oft nur mühsam und unter großen Gefahren vor Ort gelangen
oder mussten ihre Arbeit teilweise auch einstellen.
Die internationale Gemeinschaft hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Piraterie vor
und an der Küste Somalias zu bekämpfen. Der Rat der Europäischen Union (EU) hat
am 23. März 2012 beschlossen, das Einsatzgebiet der EU-Operation Atalanta auf die
Küstengebiete und Küstengewässer von Somalia auszuweiten, um gegen die dort
befindliche Logistik der Piraten wie Boote, Waffen und Ausrüstung vorgehen zu
können. Dem Vorgehen gegen die Logistik der Piraten an Land hatte die
international anerkannte somalische Übergangsregierung zuvor schriftlich
zugestimmt und dies gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen
bestätigt.
Der Petitionsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die deutschen
Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta auf der

Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und
einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen handeln,
dies auch in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates
der EU vom 10. November 2008 und nachfolgender Beschlüsse, sowie auf der
Grundlage des Beschlusses des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 im Rahmen
und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24
Absatz 2 des Grundgesetzes.
Damit unterstützt Deutschland weiterhin (bis zum 31. Mai 2014) diesen
internationalen Einsatz zur Pirateriebekämpfung mit dem Ziel, die durch Piraterie
gefährdete humanitäre Hilfe für die somalische Bevölkerung und den zivilen
Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen zu sichern, Geiselnahmen und
Lösegelderpressungen zu unterbinden und das Völkerrecht durchzusetzen. Dabei
wird auch gegen die Logistik der Piraten am Küstenstreifen Somalias vorgegangen,
wobei die deutschen Einsatzkräfte ausdrücklich nicht am Boden eingesetzt werden.
Als personelle Obergrenze für die deutschen Einsatzkräfte gilt weiterhin die Zahl von
1.400 Soldatinnen und Soldaten. Im Dezember 2013 waren circa 260 Soldatinnen
und Soldaten eingesetzt.
Der Petitionsausschuss sieht die von den Petenten befürchtete Verletzung des
Völkerrechts bei der Operation Atalanta nicht gegeben. Der Petitionsausschuss teilt
jedoch die Sorge der Petenten, dass eine unbeabsichtigte Gefährdung von Zivilisten
nie ganz ausgeschlossen werden kann.
Der Petitionsausschuss kann vor dem Hintergrund der dargelegten Ziele der
Operation Atalanta die Petition jedoch nicht unterstützen und nur empfehlen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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