Volksabstimmung - Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
85 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

85 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge eine Änderung des „Parlamentsbeteiligungsgesetzes" beschließen: Nachdem der Bundestag einem Antrag der Regierung auf Auslandseinsatz der Bundeswehr zugestimmt hat, soll ein Referendum organisiert werden, in dem alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in direkter Abstimmung für oder gegen den geplanten Auslandseinsatz stimmen können. Der Auslandseinsatz darf nur erfolgen, wenn mindestens 50 % der im Referendum abgegebenen Stimmen für das militärische Eingreifen sind.

Begründung

Die Entscheidung für militärisches Eingreifen in einem anderen Land ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die eine Gesellschaft fällen kann, mit den potentiell weitreichendsten Konsequenzen für Leben, Gesundheit und Wohlergehen sowohl der eigenen Bürgerinnen und Bürger als auch denen des Landes, in dem militärisch eingegriffen werden soll.Die Notwendigkeit einer solchen Entscheidung entsteht oft durch Anlässe, die erst nach der Wahl der Volksvertreter eintreten, wie z. B. die jüngsten Attentate in Paris nach der Wahl des jetzigen deutschen Bundestages. Somit ist die Möglichkeit der willentlichen Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf eine solche Entscheidung innerhalb der formalen Prozesse unserer parlamentarischen Demokratie, nämlich durch die Wahl von Abgeordneten, die vor ihrer Wahl ein Wahlprogramm versprechen, das sie durchsetzen möchten, aus Kausalitätsgründen strikt Null: in keinem Wahlprogramm kam z. B. die jetzige Frage des Syrieneinsatzes der Bundeswehr vor, da dieser vor den letzten Bundestagswahlen noch überhaupt nicht zur Debatte stand. Somit konnte das Volk die Entscheidung in keiner Weise per Wahl willentlich beeinflussen.Der strikt verschwindende Einfluss der Bürgerinnen und Bürger im besonders wichtigen Falle einer Kriegsentscheidung steht in eklatantem Widerspruch zum Selbstverständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands und bedarf einer Korrektur.Deutschland steht mit diesem Problem nicht alleine da: der Konstruktionsfehler in der Entscheidungskette für Krieg betrifft alle indirekten Demokratien. Wir können eine Vorreiterrolle bei der Lösung des Problems spielen. Wird den Menschen die Diskrepanz zwischen Demokratieanspruch und Realität erst einmal bewusst, so erwarten wir, dass sich langfristig weltweit die Auffassung durchsetzt, dass Kriegsentscheidungen nicht von einigen wenigen Mächtigen gefällt werden dürfen, ob sie nun gewählt sind oder nicht, sondern dass das Volk zumindest ein Vetorecht haben muss.Es zeigt sich immer wieder, dass das Volk vorsichtiger entscheidet als die Politik, wenn man es entscheiden lässt (z. B. Abwahl der Republikaner 2008 nachdem George W. Bush die USA in den Irakkrieg trieb; Ausgang der spanischen Parlamentswahl nach den Madrider Terroranschlägen im März 2004; dauerhafter Frieden in der Schweiz mit seiner direkten Demokratie seit 168 Jahren). Wir erwarten daher, dass die Welt auf Dauer durch Korrektur des beschriebenen Konstruktionsfehlers friedlicher wird.Zur Lösung des Problems schlagen wir die systematische Durchführung eines Referendums nach der parlamentarischen Absegnung einer Kriegsentscheidung vor, in dem das Volk ein Veto gegen die Entscheidung einlegen kann. Durch das Nachschalten des Referendums hinter die Parlamentsentscheidung wird verhindert, dass das Land durch propagandistische Manipulation der Bevölkerung in einen Krieg getrieben wird: die Kriegswahrscheinlichkeit kann durch die zusätzliche Barriere Referendum allenfalls abnehmen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-14-1115-028618Volksabstimmung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent regt eine Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes an, um eine
    Volksabstimmung aller Wahlberechtigten über Auslandseinsätze der deutschen
    Bundeswehr zu erreichen.
    In der öffentlichen Petition, zu der 201 Mitzeichnungen und 109 Diskussionsbeiträge
    vorliegen, wird Folgendes angeführt:
    Durch Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes soll die Einführung eines
    Referendums beschlossen werden, wonach alle Wahlberechtigten über Einsätze des
    Militärs außerhalb Deutschlands mitentscheiden sollen. Sollte der Bundestag... weiter

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