Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es ist dringend notwendig, den Paragraph 37 Abs. 1 anzupassen, da bei Vollfreigestellten Betriebsräten nicht mehr von einem Ehrenamt zu sprechen ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Schwerbehindertenvertrauensperson Paragraph 179 Abs.1 SGB IX.
Meiner Meinung nach ist die Betriebsratsarbeit eines vollfreigestellten Betriebsrates, SBV mit einem ganz normalen Job wie z.B. einem Personalchef, Business Partner oder ähnlichem zu vergleichen. Der Betriebsrat hat die Interessen der Belegschaft auch gegenüber den Geschäftsführern, Vorstandsvorsitzenden etc. zu vertreten und sollte dementsprechend auch auf angemessene Weise entlohnt werden.
Dies geht nur über eine Gesetzesänderung. Als einzelner hat man hierbei keine Chance, deshalb hoffe ich auf Unterstützung.
Begründung
Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 37
(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Da das Gesetz aus dem Jahr 1972 stammt, ist es einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Betriebsratsarbeit kann man nicht mehr mit der BR Arbeit von früher zu vergleichen. Als freigestellter Betriebsrat bist du auf Goodwill der Vorgesetzten, Personalchefs, Geschäftsführer usw. angewiesen, ob sie dir eine Gehaltserhöhung zukommen lassen oder nicht. In großen Konzernen wie z.B. Audi, VW, Mercedes, Siemens mag sich diese Frage gar nicht stellen, allerdings sieht es in Klein- und Mittelständischen Unternehmen ganz anders aus.
Solange die Gerichte nach dem Betr.Vg urteilen, wird es für Betriebsräte schwer eine Gehaltserhöhung zu erwirken.