Vorsehen einer 2/3-Mehrheit für zukünftige Änderungen am Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass zukünftige Änderungen am Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat benötigen.

Begründung

Momentan genügt eine einfache Mehrheit, die sich nach Bundestagswahlen relativ einfach ändern kann, um das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht zu ändern. Dieses Gesetz legt unter anderem die Anzahl der Richter fest, deren Amtszeit und Altersgrenze, und auch das Verfahren, wie Bundestag und Bundesrat neue Richter wählen. Um es anders auszudrücken: Mit einer einfachen Mehrheit kann z. B. die Besetzung von Richterposten von einer 2/3-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat auf eine jeweils einfache Mehrheit geändert und gleichzeitig die Anzahl der Richter erhöht oder die Altersgrenze gesenkt werden, was viele “gefällige” neue Richter ermöglichen würde. Sicherlich ist es nicht sinnvoll, dass die Notwendigkeit einer 2/3-Mehrheit durch einfache Mehrheit abgeschafft werden kann.Diese Wichtigkeit einer solchen Absicherung wird weiterhin durch eine Analyse, in wieweit die Vorgänge in Polen und Ungarn in Deutschland möglich wären deutlich, wie sie Maximilian Steinbeis in “Wie robust ist das Grundgesetz ein Gedankenexperiment” (Aus Politik und Zeitgeschichte, 16-17/2019, Bundeszentrale für politische Bildung) darstellt.

Link zur Petition

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