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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krankenkasse ihre Versicherten nicht mehr in eine Reha-Maßnahme oder Rente zwingen dürfen. Es sollten lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden, die der Versicherte annehmen kann oder auch ablehnen darf, ohne Probleme zu bekommen.
Perustelut
Lt. dem Büro des Gesundheitsministers Herrn Spahn, haben die Krankenkasse das Recht über Rente oder Reha zu entscheiden. Widerspruch ohne Anwalt ist zwecklos und nicht jeder Bürger kann sich einen Anwalt leisten oder hat die Kraft auf Grund seiner Erkrankung einen langen Rechtsstreit mit der Krankenkasse auszufechten. Hier überschneidet sich das Recht der Krankenkasse mit dem Grundgesetz. Daher sollten die Krankenkassen lediglich Empfehlungen aussprechen. Selbst Ärzte schicken ihre Patienten lieber in sinnlose Reha-Maßnahmen, als sich mit den Krankenkasse auseinander zu setzen. In vielen Fällen ist eine Reha-Maßnahme nur Geldverschwendung und trägt zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei. Bei chronischen Krankheiten werden von den Krankenkassen auch gern psychosomatische Rehakliniken ausgesucht, obwohl der Patient dort fehl am Platze ist und keinerlei psychosomatischen Symptome vorweist. Es wird grundsätzlich nach Aktenlage entschieden und willkürlich auf die Reha-Kliniken verteilt, egal welches Krankheitsbild vorliegt. Genau das macht die Sache so sinnlos. Ebenso sollten Versicherte selbst entscheiden können, ob sie sich arbeitsfähig fühlen oder in Rente möchten. Es kann nicht sein, dass eine Krankenkasse mit der Rückforderung von Krankengeld in abstruser Höhe droht, wenn eine Genesung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes vorliegt und der Versicherte gern wieder versuchen möchte zu arbeiten, anstatt in Rente zu gehen. Dieses Recht sollter keiner Krankenkasse zustehen und nur vom Patienten und seinem Arzt entschieden werden. Denn nur der behandelnde Arzt, der seit Monaten den Patienten betreut und behandelt, kann sich ein Bild über seinen Zustand machen und eine kompetente Entscheidung treffen. Das kann kein Amtsarzt in einem 10-minütigen Gespräch.
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Vetoomus alkoi:
30.04.2018
Vetoomus päättyy:
07.08.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 19.7.2019Pet 2-19-15-82715-006414 Vorsorge/Rehabilitation in der GKV
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr in
eine Reha-Maßnahme oder Rente zwingen dürfen. Es sollten lediglich Empfehlungen
ausgesprochen werden, die der Versicherte annehmen kann oder auch ablehnen darf,
ohne Probleme zu bekommen.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, Krankenkassen haben das Recht, über Rente
oder Reha zu entscheiden. Ein Widerspruch ohne Anwalt sei zwecklos und nicht jeder
Bürger könne sich einen Anwalt leisten oder habe die Kraft,... enemmän
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