Sikkerhet

Waffenexporte sofort Stoppen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
250 Støttende 242 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

250 Støttende 242 inn Deutschland

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  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Ich fordere die sofortige Aussetzung von Waffenexporten in Krisengebiete und Friedensgebiete!

Grunnen til

Durch den Export von Waffen und Kriegszubehör fördert die Bundesregierung den Krieg der Menschen gegeneinander. Das ist Verfassungswidrig und nicht im Sinne einer friedlichen Welt.

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

I. Die Grundrechte Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

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Klasse Idee warum sollte sich der Is-Terror nicht durchsetzen wenn sich die Gegner nicht mehr wehren können.

Meine Befürchtung ist, wenn die Waffen in Deutschland bleiben, könnten Nazis sie benutzen.

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