Regione: Tiuringija

Wahlberechtigung bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
85 Palaikantis 85 in Tiuringija

Dialogas baigtas

85 Palaikantis 85 in Tiuringija

Dialogas baigtas

  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Thüringer Landtages .

persiuntimas

Welches Ziel hat die Petition? Das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabsetzen.

Wie wird die Petition begründet? 10 von 16 Bundesländer in Deutschland erlauben bereits die Wahlbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren. Auch Thüringen sollte den Schritt wagen, das Alter, dass zur Teilnahme zur aktiven Teilnahme an Kommunalwahlen erforderlich ist auf 16 Jahre abzusenken. Deutschlandweit wird häufig in den Medien kommuniziert, dass die Politikverdrossenheit von Jugendlichen zunimmt. Die aktive Beteiligung von Jugendlichen durch die Genehmigung der Teilnahme an Kommunalwahlen kann ein Schritt sein, dieser Verdrossenheit entgegenzuwirken und die Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse zu integrieren. Die Übertragung dieser Verantwortung kann dazu führen, dass sich Jugendliche stärker einbringen und aktiv gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Das Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) müsste in §1 geändert werden:

Alte Fassung: 1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...]

Neue Fassung:

1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben, [...]

sowie in weiteren Nennungen.

Im Rahmen der oben beschriebenen Begründung, wären die Änderungen des Thüringerkommunalwahlgesetzes die logische Folge.

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žinios

  • Die Petition wurde am 14. Juni 2013 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und konnte bis zum 26. Juli 2013 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 86 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden.
    Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb findet keine öffentliche Anhörung zu der Petition statt.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 46. Sitzung am 12. September 2013 abschließend behandelt. Dabei berücksichtigten die Ausschussmitglieder, dass in der laufenden Legislaturperiode vergleichbare Gesetzesentwürfe zur Absenkung des Wahlalters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 5/478) und der... toliau

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