30 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bereits die Mitnahme einer Kamera in die Wahlkabine verboten ist und mit einer Geldbuße belegt wird.
Perustelut
Fotos in Wahlkabinen sind verboten, da dadurch das Wahlgeheimnis unterlaufen wird und Stimmenkauf möglich wird. Nach der letzten Bundestagswahl hat es Ermittlungen gegen Personen gegeben, die Bilder aus Wahlkabinen veröffentlicht hatten. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da auf den Fotos nicht zu sehen war, für wen die Stimme abgegeben wurde.Nun kann aber ein Wähler ein Foto von seinem ausgefüllten Stimmzettlel machen und so gegenüber einem Stimmenkäufer die Ausführung des Auftrags beweisen. Wird er mit der Kamera erwischt, so kann er behaupten, nur ein Foto für die sozialen Medien habe machen zu wollen, auf dem die Stimme nicht zu erkennen sein sollte (z. B. durch Bearbeitung mit einem Fotoeditor; oder ein Bild wurde aufgenommen, dann gelöscht und nach Verlassen des Wahllokals wiederhergestellt). Um dies wirksam zu verhindern, muss bereits die Mitnahme einer Kamera in die Wahlkabine sanktioniert werden (unabhängig von der angenommenen Absicht).In der heutigen Zeit, in der jeder immer ein Smartphone dabei hat, sollten folgende Vorkehrungen getroffen werden:1) In Wahllokalen stehen Schließfächer in Smartphonegröße bereit, um ein Smartphone aufbewahren zu können (1 1/2 mal so viele Schließfächer wie Wahlkabinen sollten dabei genug sein)und/oder2) Wahlhelfer heben für den Wähler das Smartphone während der Wahl auf (insbesondere in ländlichen Wahllokalen, wo es keinen Ansturm von Wählern gibt, sondern diese sich über den Tag verteilen).und/oder3) in Wahllokalen, die geräumig genug für einen größeren Abstand zwischen den Kabinen sind, kann das Smartphone auf einer Ablage neben der Kabine offen abgelegt werden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
22.08.2018
Vetoomus päättyy:
24.10.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 28.12.2019
Väittely
Der Bundeswahlleiter hat vor der Wahl Fotos Verboten, und in seinem Größenwahn geglaubt dass hätte damit Gesetzeskraft. Danach versuchte er Menschen anzuzeigen, die sich nicht daran hielten, und VERLOR vor Gericht. WELCHEN legitimen (!!!) Grund haben die Unterstützer für ein Verbot!?! Es geht euch NICHTS an, was andere Menschen machen, solange es euch nicht schadet. Und Influencer haben das Recht zur Wahl einer Partei aufzuf.. Auch Eugenik lässt sich nicht verbieten, weil es euch nichts angeht.