Wahlrecht - Ausfüllen von Wahlzetteln mit fälschungssicheren Schreibgeräten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Ondersteunend 72 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

72 Ondersteunend 72 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass es mit sofortiger Wirkung verpflichtend ist, in allen Wahllokalen, zu allen politischen Wahlereignissen Kugelschreiber oder ähnliche Stifte, die man in betrügerischer Absicht nicht spurlos entfernen könnte, auszulegen

Reden

Immer wieder trifft man auf den Vorwurf, dass parteiische Wahlhelfer in unbeobachteten Augenblicken Bleistiftkreuze wegradieren und dann an gewünschter Stelle neu setzen könnten, und dies auch tun würden.Außerdem bleibt die Frage offen, ob Wahlscheine die mit mitgebrachten, persönlichen, Kugelschreibern ausgefüllt wurden, von den Wahlhelfern oftmals grundsätzlich als "ungültig" behandelt werden.Durch obige, sehr einfach durchzuführende, Maßnahme, wäre dies schlichtweg ausgeschlossen.Somit bliebe für kriminelle Wahlhelfer nur der Weg, durch "Ergänzung" fremder Wahlscheine eine Ungültigkeit zu erzielen, welche wiederum in der Statistik als "verdächtig" erkennbar wäre.Da immer wieder betont wird, dass eine Auszählung der Wählerstimmen betrugssicher erfolgen würde, KANN ein verpflichtender Wechsel von Bleistiften auf nicht entfernbare Schreibstifte, kein Hindernis darstellen und niemanden in der Ausübung seiner Pflicht als Wahlhelfer beeinträchtigen oder belasten.

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Nieuws

  • Pet 1-18-06-111-033361

    Wahlrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine verpflichtende Regelung gefordert, in Wahllokalen
    fälschungssichere Schreibgeräte, wie Kugelschreiber oder andere Stifte, die nicht
    spurlos entfernt werden können, auszulegen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in Wahllokalen
    zur Vermeidung der Manipulation von Stimmzetteln auf die Verwendung von
    „fälschungsanfälligen“ Bleistiften verzichtet werden sollte. Mit dem vorgeschlagenen
    verpflichtenden... verder

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