Regiune: Germania
 

Wahlrecht - Einführung einer Wahlpflicht

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Deutschen Bundestag

255 Semnături

Petiția este respinsă.

255 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. Început 2009
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags.

Petiția este adresată către: Deutschen Bundestag

Einführung einer Wahlpflicht

motive

In Deutschland sinkt die Wahlbeteiligung immer mehr. Bei letzten Wahl noch 72 Prozent die gewählt haben. Das bedeutet 28 Prozent haben keine oder ungültige Stimmte abgegeben. Dazu kommen ältere Mitbürgerinnen bzw. Mitbürger wo die Angehörigen den Stimmzettel ausfühlen bei Briefwahl. Dann muss man berücksichtigen, dass alle Parteien Mitglieder besitzen wo feststeht was sie wählen. Wenn die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt könnte das irgendwann heissen, dass knapp über 50 Prozent der Mitbürger wählen. Für eine parlamentarische Demokratie ein Hammer.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 27.09.2009
Colecția se termină: 01.12.2009
Regiune: Germania
categorie:  

știri

  • Sascha Simon

    Wahlrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung einer Wahlpflicht gefordert.

    In der öffentlichen Petition, zu der 255 Mitzeichnungen vorliegen, wird im Wesent-
    lichen Folgendes ausgeführt:

    In Deutschland sinke die Wahlbeteiligung immer mehr: Bei der letzten Bundestags-
    wahl hätten nur noch 72 vom Hundert der Wahlberechtigten gewählt. Das bedeute,
    dass 28 vom Hundert keine oder ungültige Stimmen abgegeben hätten. Bei Mitglie-
    dern von Parteien stehe fest, welche Partei sie wählten.

    Wenn die Wahlbeteiligung immer weiter sinke, sei dies für eine parlamentarische
    Demokratie untragbar. Daher sollte eine Wahlpflicht mit der Möglichkeit der Verhän-
    gung von Bußgeld in Höhe von beispielsweise 50,00 Euro eingeführt werden.
    Gleichzeitig sollte es den Parteien verboten werden, Wahlplakate aufzustellen.
    Wahlwerbung solle nur noch per Wahlspots im Fernsehen stattfinden. Damit wären
    die Parteien und die zukünftigen Abgeordneten verpflichtet, mehr auf die Wähler zu-
    zugehen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    Nach Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) wird die Staatsgewalt vom
    Volke u. a. in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Für die Wahl zum Deutschen
    Bundestag wurden zudem in Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG die Wahlrechtsgrundsätze
    einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl normiert.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheit der Wahl als unabdingbare Voraus-
    setzung für die Vermittlung demokratischer Legitimation angesehen. Dies erfordert
    nicht nur, dass die Stimmabgabe ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflus-

    sung von außen erfolgt, sondern dass der Wähler sein Urteil in einem freien, offenen
    Prozess der Meinungsbildung gewinnen kann (vgl. Bundesverfassungsgerichtsent-
    scheidungen 44, 125, [139]). Zur Freiheit der Wahl gehört grundsätzlich auch das
    Recht, von ihr keinen Gebrauch zu machen, d. h. durch eine Nichtbeteiligung an der
    Wahl seine Meinung kundzutun.

    Die vom Petenten vorgeschlagene Einführung einer Wahlpflicht unter Androhung
    eines Bußgeldes würde nach Meinung des Petitionsausschusses einen Verstoß ge-
    gen die Freiheit der Wahl und damit gegen Artikel 38 Abs. 1 GG darstellen. Die Ein-
    führung einer Wahlpflicht würde daher eine Grundgesetzänderung erforderlich ma-
    chen. Ein verfassungsänderndes Gesetz bedürfe gemäß Artikel 79 Abs. 2 GG der
    Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der
    Stimmen des Bundesrates. Gerade auch im Hinblick auf die bereits oben dargestell-
    te Bedeutung der Wahlrechtsgrundsätze vermag der Petitionsausschuss eine solche
    Mehrheit im Deutschen Bundestag nicht zu erkennen.

    Darüber hinaus hält der Petitionsausschuss eine Sanktionierung der Nichtteilnahme
    an der Wahl zum Deutschen Bundestag auch nicht für erforderlich. Selbst wenn man
    den in der öffentlichen Petition unterbreiteten Vorschlag für rechtspolitisch sinnvoll
    hielte, ist zu beachten, dass die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen, insbeson-
    dere auch im internationalen Vergleich, auf einem hohen Niveau liegt. Eine niedrige-
    re Wahlbeteiligung wird gleichwohl von allen politischen Kräften als klares Signal
    verstanden.

    Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich die Wahlen zu
    Kommunal- und Landesparlamenten aufgrund der mit der bundesstaatlichen Organi-
    sation nach dem Grundgesetz verbundenen Eigenstaatlichkeit der Länder nach Lan-
    desgesetzen bestimmen, auf die der Bund keinen Einfluss hat.

    Auch die Forderung in der öffentlichen Petition, die Aufstellung von Wahlplakaten zu
    verbieten, kann der Petitionsausschuss nicht unterstützen, da dies die Parteien in
    ihrer W irkungsfreiheit übermäßig einschränken würde.

    Da der Petitionsausschuss vor dem Hintergrund obiger Ausführungen keinen Anlass
    sieht, das mit der Petition verfolgte Anliegen zu unterstützen, empfiehlt er, das Peti-
    tionsverfahren abzuschließen.

Der Einfluss der Bürger ist nur gerecht verteilt, wenn alle Bürger an einer Wahl teilnehmen. Mittlerweile ist die Wahlbeteiligung in manchen Bundesländern niedriger als in Ländern, in denen freie Wahlen bekämpft werden (z.B. Irak und Afghanistan). Ich denke, dass selbst die Diskussion über eine Wahlpflicht, viele Menschen dazu angeregt hat, sich mit Politik zu befassen. Was würde dann wohl eine Durchsetzung der Wahlpflicht bewirken?

Eine Wahlpflicht sollte nicht eingeführt werden, da es gegen die Grundidee einer Demokratie verstößt. Die Wahlen sollen "frei" sein laut Artikel 38 des Grundgesetzes. Eine Wahlpflicht könnte politisch uninteressierte und unzufriedene Menschen dazu bringen aus Frust extremen Parteien ihre Stimmen zu geben. Dies birgt die Gefahr, dass diese Parteien so viel mehr Zuwachs bekommen. Es sollte daher keine Wahlplficht eingeführt werden, denn anstatt ein Kästchen für "Enthaltung" anzukreuzen, kann ein Wähler auch einfach keine Stimme abgeben. Die Auswirkung ist gleich.

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