Bürgerrechte

Wahlrecht für Neubürger:innen einer Gemeinde bis zum letzten Freitag vor der Kommunalwahl.

Petition richtet sich an
Niedersächsischer Landtag.
68 Unterstützende 44 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

68 Unterstützende 44 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In Niedersachsen ist unter anderem Kommunalwahlberechtigt, wer seit mindestens drei Monaten in einer dortigen Kommune seinen/ihren Wohnsitz hat.

Wer diese Frist auch nur um einen Tag verfehlt darf an der Kommunalwahl nicht teilnehmen. Diese Regelung ist meines Erachtens ein Eingriff in der Ausübung des Wahlrechts.

Meine Forderung ist es, dass jede/r, die/der bis zum Freitag vor der Kommunalwahl seinen Wohnsitz anmeldet, an der Kommunalwahl teilnehmen darf.

In Niedersachsen wird 42 Tage vor der Kommunalwahl die Wählerliste geschlossen. Die bis dahin in der Gemeinde gemeldeten wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden automatisch zur Wahl zugelassen. Alleine mit dieser Regelung verkürzt sich die bisherige Regelung um sechs Wochen auf dann "nur noch" sechs Wochen, statt 12.

Alle danach neuen Bürgerinnen und Bürger können direkt bei der Wohnsitz-Neuanmeldung freiwillig, auf Hinweis des Einwohnermeldeamtes Briefwahl beantragen. Sie sind dann berechtigt an der Kommunalwahl teilzunehmen (nur Briefwahl). Es wird ein Sonderwahlverzeichnis erstellt, welches durch neue Bürgerinnen und Bürger bzw. dann Wählerinnen und Wähler bis zum Freitag vor der Kommunalwahl ergänzt wird. Diese Liste wird am Freitag nach Schließung des Rathauses (Öffnungszeiten) geschlossen. Der Neubürgerin oder dem Neubürger ist es also möglich, neben der Wohnsitzanmeldung auch gleichzeitig Briefwahl zu beantragen und sogar gleich am letzten Freitag vor der Kommunalwahl im Rathaus zu wählen.

Entsprechend ist der §48 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (Recht zur Wahl der Mitglieder der Vertretung) zu ändern.

Begründung

Nach meinem Umzug von Bremen in die Stadt Osterholz-Scharmbeck war ich sehr überrascht, dass es eine solche Regelung (3-Monatsfrist) gibt. Ich war nach Kenntnis sehr enttäuscht, weil mir Wählen sehr wichtig ist. Mir sind die politischen Verhältnisse in Osterholz-Scharmbeck sehr gut bekannt.

Ein Grund für die dreimonatige Frist sei (so sagt es das Bundesverfassungsgericht), dass man mindestens diesen Zeitraum benötigen würde sich mit den politischen Verhältnissen vor Ort zu beschäftigen, um dann eine Wahlentscheidung treffen zu können.

Hier sei angemerkt, dass zumindest ich niemanden benötige, der mir sagt, was ich in welcher Zeit schaffe oder auch nicht. Im Internetzeitalter lässt es sich meines Erachtens sehr schnell einen Überblick verschaffen und eine Wahlentscheidung treffen. Schade, dass den Neubürgerinnen und Neubürgern eigenverantwortliches und kurzfristiges Recherchieren, um eine Wahlentscheidung zu treffen, abgesprochen wird.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Und das wird mir und den anderen Neubürgerinnen und Neubürgern genommen. Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marcus Wiedelmann aus Osterholz-Scharmbeck
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Wenn da was mit " *Innen" steht, gibt es von meiner Seite schon mal keine Zustimmung.

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