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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das die Prüfung und Grenzdaten für Schadstoffe im Trinkwasser neu überdacht und angepasst werden. Uran, Hormone und Medikamente werden in immer höheren Konzentrationen festgestellt, ohne das die derzeitigen Kläranlagen in der Lage snd, diese auszufiltern. Auf Viren wird das Trinkwasser gar nicht untersucht und auch nur auf bestimmte Keime.
Αιτιολόγηση
Mittlerweile wird auch der Grenzwert für Uran im Trinkwasser in weiten Teilen Deutschlands überschritten. Kindergärten dürfen in diesen Bereichen nur explizit dafür ausgewiesenens, abgepacktes Wasser zur Nahrungsmittelherstellung benutzen. Daher ist es ebenfalls notwendig, bei Kunstdünger die Grenzwerte für Uran festzulegen und zu überwachen. Es sollten auch kostenlos anonyme Sammelstellen für Medikamente eingerichtet werden, damit sich auch die Personen trauen, die Medikamente abzugeben, die sie sonst in der Toilette entsorgen. Die Untersuchungsmethoden müssen so angepasst werden, das man mehr Keime, Viren und Schadstoffe erkennen und ausfiltern kann, um eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten
Σύνδεσμος προς την αναφορά
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κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
21/03/2012
Η αναφορά τελειώνει:
02/05/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 2-17-15-274-035709Wasserwirtschaft (Umweltschutz)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser zu
prüfen und ggf. zu ändern.
Zur Begründung wird ausgeführt, Uran, Hormone und Medikamente würden in immer
höheren Konzentrationen festgestellt, ohne dass die derzeitigen Kläranlagen in der
Lage seien, diese auszufiltern. Auf Viren würde das Trinkwasser gar nicht untersucht
und auch nur auf bestimmte Keime.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
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