Piirkond : Saksamaa

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Verbot der Verwendung von Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Algatatud 2018
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Verwendung von folgenden Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten zu verbieten: Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyethylenterephalat (PET), Polyester (PES), Polyamid (PA), Polyurethan (PUR), Polyimid (PI), Acrylates Copolymer (AC), Acrylates Crosspolymer (ACS), Polyquaternium (P-7), Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA). Stoppen Sie die Verwendung dieser Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten um die Umwelt, insbes. das Wattenmeer zu schonen.

Selgitus

In der Bundesrepublik Deutschland wird immer noch legal Mikroplastik in Kosmetikprodukten verwendet. Die Auswirkungen von Mikroplastik auf die Fauna der Nordsee und auf alle anderen Meere und Ozeane wird zwar noch erforscht, dennoch ist schon jetzt klar, dass viele Meeresorganismen durch das Mikroplastik gefährdet sind. In der Nordsee sind dadurch viele Ringelwurmarten, insbesondere der Wattwurm stark betroffen. Die große ökologische Bedeutung dieser Wurmarten für die Nordsee ist unumstritten. Auch für den Menschen stellt es eine Bedrohung dar. Über die Nahrungskette, insbesondere über den Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten, gelangen die Mikroplastikteilchen in den Verdauungstrakt und damit in den menschlichen Organismus. Man wartet schon seit Jahren, dass die Kosmetikindustrie reagiert, so wie es die europäischen Zahnpastahersteller getan haben. Einige wenige Kosmetikhersteller haben sich zwar selbst dazu verpflichtet, aber die Anzahl der mikroplastikfreien Kosmetikprodukte auf dem Markt ist immer noch minimal. Es gibt keinerlei Fristen und Anreize, weder von Seiten der Hersteller noch von Seiten der Politik, mikroplastikfreie Produkte herzustellen. Allein die Naturkosmetikhersteller verzichten auf diese Zusatzstoffe. Ein bundesweites Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten ist dringend nötig. Noch nicht einmal eine Kennzeichnungspflicht wie zum Beispiel "enthält Mikroplastik" für Hersteller gibt es. Über die Belastung der Meere mit Mikroplastik und deren negative Auswirkungen auf den Menschen ist schon einiges bekannt. Mikroplastik kann selbst direkt giftig sein (z. B. Polyethylenterephthalat) und gesundheitsschädigende Substanzen (z. B. Acetaldehyd) abgeben. Giftige Stoffe wie Weichmacher und Hormone werden aber auch an der Oberfläche von ungiftigen Mikroplastikteilchen (z. B. an Polyethylen und Polyacrylat) gebunden. Jeder Mensch hat inzwischen Schadstoffe aus Plastikprodukten im Blut. Durch zahlreiche Studien wurde auch herausgefunden, dass die sogenannten Zivilisationskrankheiten, wie Unfruchtbarkeit oder Krebs, mit diesen Schadstoffen in Verbindung stehen. Neben der direkten Bedrohung des Menschen ist auch das Ökosystem Wattenmeer durch Mikroplastik stark gefährdet. Tierisches Plankton sowie Ringelwürmer nehmen es mit der Nahrung zu sich. Dadurch werden diese für das Wattenmeer so wichtigen Tiere nachweislich geschädigt. Mikroplastik macht sie krank und schwächt sie, wenn sie es zwangsläufig mit der Nahrung zu sich nehmen. Die vom Menschen beim Waschen und Duschen verbrauchten mit Mikroplastik verunreinigten Kosmetikprodukte (Duschgels, Peelings, Shampoos, body milks, u. a.) können von den Kläranlagen nicht herausgefiltert werden und gelangen ungehindert über die Abflüsse der Kläranlagen in die Elbe und die Nordsee.

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andmed petitsiooni kohta

Petitsioon algas: 02.02.2018
Petitsioon lõpeb: 22.03.2018
Piirkond : Saksamaa
teema:

uudised

  • Pet 2-19-18-274-003442 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Verwendung von bestimmten Mikroplastikteilchen
    in Kosmetikprodukten bundesweit gesetzlich zu verbieten, um die Umwelt,
    insbesondere das Wattenmeer zu schonen.

    Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, in der Bundesrepublik
    Deutschland würde nach wie vor legal Mikroplastik in Kosmetikprodukten verwendet.
    Folgende Mikroplastikteilchen seien jedoch zu verbieten: Polyethylen (PE),
    Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalet (PET), Polyester (PES),... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

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