Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Verbot der Verwendung von Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

502 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

502 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Verwendung von folgenden Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten zu verbieten: Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyethylenterephalat (PET), Polyester (PES), Polyamid (PA), Polyurethan (PUR), Polyimid (PI), Acrylates Copolymer (AC), Acrylates Crosspolymer (ACS), Polyquaternium (P-7), Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA). Stoppen Sie die Verwendung dieser Mikroplastikteilchen in Kosmetikprodukten um die Umwelt, insbes. das Wattenmeer zu schonen.

Begründung

In der Bundesrepublik Deutschland wird immer noch legal Mikroplastik in Kosmetikprodukten verwendet. Die Auswirkungen von Mikroplastik auf die Fauna der Nordsee und auf alle anderen Meere und Ozeane wird zwar noch erforscht, dennoch ist schon jetzt klar, dass viele Meeresorganismen durch das Mikroplastik gefährdet sind. In der Nordsee sind dadurch viele Ringelwurmarten, insbesondere der Wattwurm stark betroffen. Die große ökologische Bedeutung dieser Wurmarten für die Nordsee ist unumstritten. Auch für den Menschen stellt es eine Bedrohung dar. Über die Nahrungskette, insbesondere über den Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten, gelangen die Mikroplastikteilchen in den Verdauungstrakt und damit in den menschlichen Organismus. Man wartet schon seit Jahren, dass die Kosmetikindustrie reagiert, so wie es die europäischen Zahnpastahersteller getan haben. Einige wenige Kosmetikhersteller haben sich zwar selbst dazu verpflichtet, aber die Anzahl der mikroplastikfreien Kosmetikprodukte auf dem Markt ist immer noch minimal. Es gibt keinerlei Fristen und Anreize, weder von Seiten der Hersteller noch von Seiten der Politik, mikroplastikfreie Produkte herzustellen. Allein die Naturkosmetikhersteller verzichten auf diese Zusatzstoffe. Ein bundesweites Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten ist dringend nötig. Noch nicht einmal eine Kennzeichnungspflicht wie zum Beispiel "enthält Mikroplastik" für Hersteller gibt es. Über die Belastung der Meere mit Mikroplastik und deren negative Auswirkungen auf den Menschen ist schon einiges bekannt. Mikroplastik kann selbst direkt giftig sein (z. B. Polyethylenterephthalat) und gesundheitsschädigende Substanzen (z. B. Acetaldehyd) abgeben. Giftige Stoffe wie Weichmacher und Hormone werden aber auch an der Oberfläche von ungiftigen Mikroplastikteilchen (z. B. an Polyethylen und Polyacrylat) gebunden. Jeder Mensch hat inzwischen Schadstoffe aus Plastikprodukten im Blut. Durch zahlreiche Studien wurde auch herausgefunden, dass die sogenannten Zivilisationskrankheiten, wie Unfruchtbarkeit oder Krebs, mit diesen Schadstoffen in Verbindung stehen. Neben der direkten Bedrohung des Menschen ist auch das Ökosystem Wattenmeer durch Mikroplastik stark gefährdet. Tierisches Plankton sowie Ringelwürmer nehmen es mit der Nahrung zu sich. Dadurch werden diese für das Wattenmeer so wichtigen Tiere nachweislich geschädigt. Mikroplastik macht sie krank und schwächt sie, wenn sie es zwangsläufig mit der Nahrung zu sich nehmen. Die vom Menschen beim Waschen und Duschen verbrauchten mit Mikroplastik verunreinigten Kosmetikprodukte (Duschgels, Peelings, Shampoos, body milks, u. a.) können von den Kläranlagen nicht herausgefiltert werden und gelangen ungehindert über die Abflüsse der Kläranlagen in die Elbe und die Nordsee.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.02.2018
Sammlung endet: 22.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-18-274-003442 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Verwendung von bestimmten Mikroplastikteilchen
    in Kosmetikprodukten bundesweit gesetzlich zu verbieten, um die Umwelt,
    insbesondere das Wattenmeer zu schonen.

    Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, in der Bundesrepublik
    Deutschland würde nach wie vor legal Mikroplastik in Kosmetikprodukten verwendet.
    Folgende Mikroplastikteilchen seien jedoch zu verbieten: Polyethylen (PE),
    Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalet (PET), Polyester (PES), Polyamid (PA),
    Polyurethan (PUR), Polyimid (PI), Acrylates Copolymer (AC), Acrylates
    Crosspolymer (ACS), Polyquaternium (P-7), Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA).
    Zwar würden die Auswirkungen von Mikroplastik auf Meere und Ozeane noch
    erforscht. Dennoch sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, dass zahlreiche
    Meeresorganismen durch Mikroplastik gefährdet seien, wie beispielsweise der
    Wattwurm in der Nordsee. Mikroplastik stelle für den Menschen ebenfalls eine
    Bedrohung dar. Über die Nahrungskette gelange es in den menschlichen
    Organismus. Die Kosmetikhersteller hätten bisher mit Ausnahme einiger weniger
    noch nicht adäquat reagiert. Es gebe auch keinerlei Anreize weder von Seiten der
    Wirtschaft noch von Seiten der Politik, mikroplastikfreie Produkte herzustellen. Daher
    werde ein bundesweites Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten für dringend
    erforderlich gehalten. Es wird ergänzt, dass Mikroplastik auch selbst giftig sein könne
    (z. B. PET) und gesundheitsschädigende Substanzen (z. B. Acetaldehyd) abgeben
    könne. Überdies würden giftige Stoffe wie Weichmacher und Hormone an der
    Oberfläche ungiftiger Mikroplastikteilchen gebunden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
    verwiesen.

    Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
    Sie wurde durch 502 Mitzeichnungen gestützt und es gingen sechs
    Diskussionsbeiträge ein.

    Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen weitere Eingaben mit
    verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese
    Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der
    Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung
    nicht auf alle Aspekte eingehen kann.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass er in der Vergangenheit
    bereits mehrfach das Thema "Mikroplastik" behandelt hat. Eine Reduzierung des
    Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt hat er dabei stets unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der vorliegenden Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass bereits viele
    international tätige Hersteller von kosmetischen Produkten individuelle
    Ankündigungen zum freiwilligen Verzicht bezüglich der Verwendung von
    Mikrokunststoffpartikeln in kosmetischen Mitteln mit europaweiter und zum Teil
    weltweiter Gültigkeit formuliert haben. Einem derartigen freiwilligen Ausstieg der
    Kosmetikindustrie ist in jedem Fall der Vorzug gegenüber einem in der Wirkung
    begrenzten nationalen Vorgehen – wie mit den Petitionen gefordert – zu geben.
    Gleichwohl unterstützt der Petitionsausschuss alle Maßnahmen sowohl das Problem
    des Primäreintrages von Mikrokunststoffpartikeln und Kunststofffasern als auch das
    des durch nicht sachgerecht entsorgte Kunststoffabfälle verursachten
    Sekundäreintrages in die Meeresumwelt europaweit zu lösen.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Kosmetik-Dialog, der Ende 2013
    ins Leben gerufen wurde und in dessen Rahmen mit der Kosmetikindustrie der
    Ausstieg aus der Beigabe von Mikroplastikpartikeln in kosmetischen Produkten
    diskutiert wird, allgemein wasserunlösliches Mikroplastik umfasst. Gesprächspartner
    des Bundes sind der Bundesverband „Industrieverband Körperpflege- und
    Waschmittel (IKW)“ und zahlreiche Mitgliedsfirmen. Verabredungsgemäß hat die
    Kosmetikindustrie bisher an abrasiven und rinse off-Produkten, d. h. solchen mit
    Peelingseffekten und zum kurzzeitigen Auftrag (u. a. Zahnpasten, Peelings etc.)
    gearbeitet. In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss, dass Zahnpasten
    inzwischen umfassend frei von Mikroplastikpartikeln sind. Am Verzicht auf
    Mikroplastikpartikel in anderen Produkten dieser Kategorie arbeitet die
    Kosmetikindustrie.

    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass nach Informationen von Cosmetics
    Europe, dem Europäischen Handelsverband für die Kosmetik- und
    Körperpflegeindustrie, bei der Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln
    aus Polyethylen, die in abspülbaren kosmetischen Produkten mit dem Ziel von
    Reinigungs- und Peelingeffekten eingesetzt werden, im Zeitraum von 2012 bis 2015
    eine Reduktion um 3.660 t, d. h. von 4.360 t auf 700 t erreicht werden konnte. Dies
    entspricht einem Anteil von 82 Prozent. In dieser EU-weiten Berechnung sind die
    deutschen Zahlen enthalten. Cosmetics Europe geht davon aus, dass der auf
    europäischer Ebene zugesagte Komplettausstieg bis 2020, vermutlich vorher,
    erreicht wird. Als nächster Schritt ist die Einbeziehung der Produkte mit „rinse
    off-Qualität“ vorgesehen (z. B. Shampoos, Haarfestiger, Rasierschaum).

    Namentliche Einzelstoffe – wie in den Eingaben teilweise dargelegt – sind nicht
    Gegenstand des Kosmetik-Dialogs. Lediglich PE, PP, PET, PES und PUR sind
    eindeutig als Mikroplastik im Sinne der im Rahmen des EU-Ökolabel verwendeten
    Definition zu bezeichnen. Für PA, PI und EVA kann ohne nähere Spezifikation keine
    abschließende Einordnung erfolgen, da es sich um Sammelbegriffe handelt, bei
    denen zwar die Vermutung naheliegt, dass es sich um wasserunlösliche Formen
    handelt, jedoch ohne weitere Recherche auch wasserlösliche Polymere nicht
    ausgeschlossen sind. Bei AC und ACS handelt es sich um Sammelbegriffe
    unterschiedlicher Polymere auf Basis von Acrylsäure. Es ist bekannt, dass diese
    häufig als wasserlösliche Polymere eingesetzt werden und somit deren
    wasserlösliche Form nicht unter die Definition von Mikroplastik fällt. Eindeutig ein
    ausschließlich in wasserlöslicher Form eingesetztes Polymer ist P-7.

    Nach Auffassung des Petitionsausschusses sind die bisher erreichten
    Reduktionserfolge der Zielsetzung des Kosmetik-Dialoges angemessen.
    Insbesondere ist positiv zu bewerten, dass auf der Grundlage eines nationalen
    Prozesses eine EU-weite Aktivität angestoßen werden konnte. Die Europäische
    Kommission nimmt sich des Themas im Rahmen der EU-Plastikstrategie ebenfalls
    an und prüft die Möglichkeit von Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen in Bezug
    auf absichtlich hinzugefügte Kunststoffpartikel in Produkten aller Art.

    Soweit in den Eingaben Auswirkungen von Kunststoffen speziell auf das
    Wattenmeer, den Wattwurm und auf andere Polychaeten angesprochen werden,
    bemerkt der Petitionsausschuss, dass derzeit hierzu keine Erkenntnisse vorliegen.
    Doch scheinen gesundheitsschädliche Wirkungen von Kunststoffen und deren
    Additiven durch Emission von Mikroplastik in die Umwelt zu bestehen, diese sind
    jedoch schwer exakt zu quantifizieren. Den jüngsten Erkenntnissen zufolge scheint
    die relevanteste negative Auswirkung der eher physikalische Effekt der gefüllten
    Mägen und die daraus folgende Mangelernährung von Wasserorganismen zu sein.
    Dies wäre somit unabhängig von bestimmten Arten von Kunststoff, weil es sich nicht
    um einen chemischen Effekt der Verbindungen handelt.

    Der Petitionsausschuss merkt hinsichtlich der Bedeutung des Problems generell an,
    dass die in den Eingaben thematisierte Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika
    zwar ein vermeidbarer Eintragspfad in die Umwelt ist, aber nicht der einzige und
    sicher nicht der bedeutendste. Relevanter scheint beispielsweise das Sandstrahlen
    zu sein, Reifenabrieb und Mikroplastik aus Textilien. Ebenso erscheint es fraglich, ob
    ein deutsches Verbot das Problem der Verwendung von Mikroplastik wirksam
    bekämpfen kann, weil diese Verwendung in anderen Ländern (darunter u. a.
    Anrainern des Wattenmeers) ebenso üblich ist.

    Aus diesem Grund vertritt der Petitionsausschuss die Auffassung, dass die
    Verwendung von Mikroplastik für alle Verwendungen, die zu Emissionen in die
    Umwelt führen, für alle Arten von Kunststoffen, die zur Herstellung von
    Mikroplastikteilchen verwendet werden, europaweit verboten werden sollte. Eine
    entsprechende Beschränkung wird derzeit von der Europäischen
    Chemikalienagentur (ECHA) erarbeitet und soll Anfang 2019 vorgelegt werden. Mit
    dem Inkrafttreten einer solchen Beschränkung würde nach derzeitiger Erkenntnis der
    Forderung der Petenten Rechnung getragen. Der diesbezügliche Prozess sollte
    abgewartet werden.

    Abschließend ergänzt der Petitionsausschuss, dass der Ausschuss für Umwelt,
    Naturschutz und nukleare Sicherheit den Antrag der Abgeordneten Renate Künast,
    Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1073 - "Kosmetik ohne Mikroplastik -
    Dem Vorbild Schwedens folgen" in seiner Sitzung am 26. September 2018 beraten
    hat. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, zu empfehlen, den in Rede
    stehenden Antrag abzulehnen. Einzelheiten können der Beschlussempfehlung und
    dem Bericht des Fachausschusses auf Drucksache 19/4793 entnommen werden.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
    weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingaben nicht in
    Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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