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La pétition est adressée à : Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Sollversteuerung für Unternehmen muss abgeschafft werden.
Die Sollversteuerung verhindert Steuergerechtigkeit und verlängert Zahlungsfristen auf Rechnungen. Als Rechnungssteller ist die Rechnung zum Ausstellungszeitpunkt zu versteuern (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer). Der Rechnungsempfänger kann die Rechnung als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen auch ohne deren Bezahlung steuerlich geltend machen. Der Gläubiger wird bestraft, der Schuldner wird bevorteilt.
Um diese Schieflage zu beheben, darf Vorsteuer erst dann geltend gemacht werden, wenn die Rechnung auch bezahlt wird und auch nur in der Höhe des Zahlungsbetrages.
Dies verkürzt in der Praxis Zahlungsfristen und reduziert damit die Liquidiätsprobleme vieler Kleinunternehmen.
Raison
Die Einhaltung von Zahlungsfristen ist für den Geldfluss in der Wertschöpfungskette elementar wichtig, Rechtzeitige Zahlung sichert Arbeitsplätze. Rechtzeitige Zahlung ist Voraussetzung für die Bezahlung von Gehältern und eigene Rechnungen und betrifft damit jeden.
Je größer der Anteil an eigenen Arbeitskräften ist, um so stärker sind Unternehmen von der Steuerzahlung auf offene Forderungen betroffen und benachteiligt, aufgrund geringer Vorsteuerabzugsbeträge. Unternehmer, die ausschließlich Aufträge durchstellen, z.B. Consultingunternehmen, bei denen z.B. Lohnkosten nur einen geringen Teil ausmachen, profitieren von der Regelung, was somit indirekt dazu beiträgt, dass es wenig attraktiv ist, eigenes Personal einzustellen. Die Schaffung von festen Arbeitsplätzen wird dadurch behindert.
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