Familie

Wiedereröffnung und Erhaltung von Geburtshilfestationen in ganz Deutschland

Petition richtet sich an
Bundesregierung, Familienministerium und Gesundheitsministerium
677 Unterstützende 675 in Deutschland

Sammlung beendet

677 Unterstützende 675 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 03.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dass zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge der Geburtshilfe eine wohnortnahe Geburtsstation, die innerhalb von mind. 25 min. erreicht werden kann ,in ganz Deutschland sicherzustellen bzw. wiederherzustellen.

Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die privaten und staatlichen Trägergesellschaften der Krankenhäuser finanziell ausreichend unterstützt werden, damit einer Schließung aus wirtschaftlichen Gründen präventiv vorgebeugt werden kann und ein Anreiz entsteht, bereits geschlossene Geburtshilfestationen wiederzueröffnen..

Geburtshilfestationen müssen und dürfen keinen GEWINN erwirtschaften!!!

Die Fallpauschalen und das DRG-System müssen im Bereich Geburtshilfe abgeschafft werden!!!

Wir fordern die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesregierungen, auf, alternative Lösungskonzepte zur Sicher- und Wiederherstellung der flächendeckenden wohnortnahnen Geburtshilfe in ganz Deutschland zu schaffen.

Beispielhaft für die unverantwortliche Schließung einer überlebensnotwendigen Geburtshilfestation in Deutschland, ist die Schließung der Geburtshilfestation in Bad Honnef/NRW zum 01.02.2021 vor genau einem Jahr.

Die Gemeinden Asbach, Unkel, Rheinbreitbach, Linz, Windhagen etc. im angrenzenden nördlichen Rheinland-Pfalz waren bis zu diesem Zeitpunkt noch gut versorgt, dies hat sich aber nach der Schließung seit dem 1.2.2021 verändert, zum Nachteil der Patientinnen- und Neugeborenensicherheit.

Im Notfall geht es in dieser ländlichen Region um das Überleben von Mutter und Kind.

Hier muss die Bundesregierung unbedingt nachbessern, um eine länderübergreifende Versorgung für Mütter und ihre Kinder sicherzustellen und kann diese Aufgabe nicht alleine den Bundesländern bzw. den privaten Krankenhausträgern überlassen!

DIe Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe als gefährdend einzustufen ist, wenn die PKW Fahrzeit mehr als 40 Minuten zur nächstgelegenen Geburtshilfeeinrichtung beträgt, ist unverzüglich zu revidieren und nachzubessern, da sie für städtische und ländliche Regionen in ganz Deutschland gleichermaßen gilt.

Eine Gefährdung für Mutter und Kind tritt bereits bei PKW-Fahrzeiten von weniger als 15 Minuten ein, wenn keine medizinische Notfallversorgung, wie z.B. bei einem hohem Blutverlust und einer Sauerstoff- u. Nährstoffunterversorgung, gewährleistet wird bzw. werden kann.

Da sich auf diese Vorgabe des G-BA Landesregierungen, wie NRW und RLP berufen und als verlässliche Vorgabe und Grundlage für die Erreichbarkeit der Geburtshilfe in der Krankenhausplanung angenommen wird, ist diese erneut zu überprüfen und neu zu bewerten, um im Notfall Schaden für Mutter und Kind abzuwenden und das Überleben, wie z.B. bei einer Abruptio placentae (vorzeitige Plazentalösung), zu sichern, die in 0,4–1,5% aller Schwangerschaften auftritt.

Zusätzlich fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Förderprogramm zur Unterstützung defizitärer Geburtshilfestationen im ländlichen Raum aufzulegen.

Seit 2017 gibt es in Bayern ein Förderprogramm mit dem Ziel, kleinere Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zu sichern. Damit werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Der Freistaat übernimmt dabei im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits – maximal jedoch eine Million Euro je Haus.

Ein vergleichbares zusätzliches bundesweites Förderprogramm für alle Bundesländer, wäre ein Schritt in die richtige Richtung und ein wesentlicher Beitrag, die noch bestehenden Geburtshilfeeinrichtungen in ganz Deutschland zu erhalten bzw. den privaten Krankenhausträgern Anreize zu verschaffen bereits geschlossene Geburtshilfeeinrichtungen wiederzueröffnen.

Begründung

In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Geburtsstationen im ländlichen Raum geschlossen, Bad Honnef ist eine der letzten in einer langen Liste von aus Sicht der Betreiber unrentablen Geburtsstationen.

Für die Versorgung von schwangeren Müttern und ihren ungeborenen Kindern ist ein dezentrales wohnortnahes Angebot jedoch unverzichtbar.

Die nächstgelegenen Krankenhäuser mit geburtshilflicher Abteilung in Neuwied und/oder Bonn bzw. Troisdorf sind für viele Teile dieser Gemeinden des nördlichen Landkreises Neuwied deutlich zu weit entfernt. Allein von Asbach zur nächstgelegenen Klinik mit Geburtsstation nach Neuwied werden 41 Minuten benötigt, nach Bad Honnef waren es nur 25 Minuten. Diese fast 20 Minuten können im Notfall den Unterschied machen, ob Mutter und Kind überleben.

Nach einem Jahr der Schließung konnten die über 500 Geburten pro Jahr auf der Geburtsstation in Bad Honnef nicht auf die umliegenden Krankenhäuser adäquat verteilt werden, da diese schon am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen arbeiten. Ein Auffangen dieser Geburten hat zwangsläufig zu einer zusätzlichen Belastung der verbleibenden Krankenhäuser mit Geburtenstationen geführt. Geburten lassen sich auch in der Regel nicht planen, so dass eine sichere schnell zu erreichende Verteilung utopisch ist. Die Zahl der Hausgeburten ist damit gestiegen.

Personalmangel und Wirtschaftlichkeit darf nicht das Entscheidungskriterium sein, die Geburtsstationen wie in Bad Honnef, zu schließen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen Versorgung muß oberste Priorität für die Bundesregierung haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andrea Behrendt & Carsten Krause aus Unkel
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