Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

23.631 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

23.631 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung

Die öffentliche Hand fördert Forschung und Entwicklung nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung jährlich mit etwa 12 Milliarden Euro. Die Ergebnisse dieser Forschung jedoch werden überwiegend in kostenpflichtigen Zeitschriften publiziert. Es ist nicht angemessen, dass der Steuerzahler für die von ihm finanzierten Forschungsergebnisse erneut bezahlen muss. Wegen der hohen Kosten und der Vielzahl wissenschaftlicher Zeitschriften sind Forschungsergebnisse nur in wenigen Bibliotheken einsehbar. Den meisten Bürgern ist der Zugang zu der von ihnen finanzierten Wissenschaft dadurch nicht nur erschwert, sondern de facto ganz verschlossen. Den Bürger von der Wissenschaft auszusperren ist nicht nur schädlich, sondern auch unnötig. Andere Länder haben vergleichbare Vorhaben bereits umgesetzt. Die US-Amerikanische Behörde National Institutes of Health (NIH) verlangt, dass alle von ihr finanzierten Publikationen binnen 12 Monaten an einem zentralen Ort öffentlich zugänglich sind. Die grundsätzliche Struktur des wissenschaftlichen Publikationswesen verändert sich hierdurch nicht.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.10.2009
Sammlung endet: 21.12.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Lars Fischer

    W issenschaft und Forschung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 7. Juli 2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
    und dem Bundesministerium der Justiz als Material zu überweisen, soweit
    der kostenfreie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, die aus
    öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, gefordert wird,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird vorgeschlagen, wissenschaftliche Publikationen, die aus
    öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich zu
    machen und Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, durch
    den Deutschen Bundestag aufzufordern, hierfür entsprechende Vorschriften zu
    erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

    Die öffentliche Hand fördere Forschung und Entwicklung nach Angaben des
    Bundesministeriums für Bildung und Forschung jährlich mit etwa 12 Milliarden Euro.
    Die Ergebnisse dieser Forschung jedoch würden überwiegend in kostenpflichtigen
    Zeitschriften publiziert. Es sei nicht angemessen, dass der Steuerzahler für die von
    ihm finanzierten Forschungsergebnisse erneut bezahlen müsse. Wegen der hohen
    hierfür aufzubringenden Kosten und der Vielzahl wissenschaftlicher Zeitschriften
    seien Forschungsergebnisse nur in wenigen Bibliotheken einsehbar. Den meisten
    Bürgern sei der Zugang zu der von ihnen finanzierten W issenschaft dadurch nicht
    nur erschwert, sondern de facto ganz verschlossen.

    Den Bürger von der W issenschaft auszusperren sei nicht nur schädlich, sondern
    auch unnötig. Andere Länder hätten vergleichbare Vorhaben bereits umgesetzt. Die
    US-Amerikanische Behörde National Institutes of Health (NIH) verlange, dass alle

    von ihr finanzierten Publikationen binnen 12 Monaten an einem zentralen Ort
    öffentlich zugänglich sind. Die grundsätzliche Struktur des wissenschaftlichen
    Publikationswesens verändere sich hierdurch nicht.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen
    Mitzeichnungsfrist von fast 24.000 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu
    176 Diskussionsbeiträgen geführt hat. Damit gehört sie zu den bisher am meisten
    beachteten öffentlichen Petitionen. Die Diskussionsteilnehmer debattierten über die
    Möglichkeiten des Zugangs zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und die Frage,
    wem die Erlöse zugute kommen. Die überwiegende Mehrheit der Forumsteilnehmer
    hatte sich für die Unterzeichnung der Petition ausgesprochen. Es wurde vorgetragen,
    dass jeder einen kostenlosen Zugang zu allen veröffentlichten Forschungsarbeiten
    haben sollte. Die hohen Preise der Zeitschriften hinderten den Bürger diese zu
    kaufen. Immer weniger Bibliotheken würden sich für ein Abonnement entscheiden
    was den Zugang zu neuen Publikationen noch zusätzlich erschwere.

    Am meisten diskutiert wurde die Open-Access-Möglichkeit, die einen freien Zugang
    zu wissenschaftlicher Literatur im Internet ermögliche. Kostenlos zugänglich sollten,
    laut Befürwortern, die Publikationen sein, die aus durch den Staat bezuschussten
    Forschungen stammen.

    Nur wenige Diskussionsteilnehmer haben sich gegen die Petition ausgesprochen.
    Als Argument haben diese Teilnehmer vorgetragen, dass nicht
    jeder Bürger
    wissenschaftliche Texte lesen wolle und die, die das wollten, würden zu den
    Besserverdienenden gehören und es sich somit leisten können, hierfür finanzielle
    Mittel aufzubringen. Als weiteres Argument wurde vorgetragen, dass nicht
    jede
    Forschung allein durch den Staat bezuschusst werde. Viele würden auf andere
    Weise finanziert und es wäre schwierig nachzuvollziehen welche Forschung aus
    welchen Mitteln finanziert worden sei.

    Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs
    einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.

    Für die parlamentarische Prüfung des Anliegens des Petenten wurde eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeholt. Im
    Zusammenhang mit einer weiteren Petition, mit der konkret ein unabdingbares

    Zweitverwertungsrecht
    für Autoren von wissenschaftlichen Zeitschriften- und
    Sammelband- bzw. Proceedingbeiträgen, die überwiegend mit Hilfe von öffentlichen
    Mitteln erstellt worden seien, gefordert wird, wurde aufgrund der Berührungspunkte
    mit dem Urheberrecht auch das Bundesministerium der Justiz um Abgabe einer
    Stellungnahme gebeten.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der
    vorliegenden Stellungnahmen wie folgt zusammenfassen:

    Die Forderung, wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter
    Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich zu machen, ist von
    grundsätzlicher Bedeutung und betrifft in erster Linie mit den Vorschlägen zu Open-
    Access-
    und Open-Source-Verwertungsmodellen
    zentrale Teilbereiche
    des
    Urheberrechts, die nicht nur von den Petenten, sondern auch von bedeutenden
    W issenschaftseinrichtungen als regelungsbedürftig bezeichnet werden. Diese
    Einschätzung hat den politischen Raum unlängst erreicht. Bereits bei den
    abschließenden
    der
    Korbs
    Zweiten
    sogenannten
    des
    Beratungen
    Urheberrechtsreform haben der Deutsche Bundestag (Bundestags-Drucksache
    16/5939) und der Bundesrat (Bundesrats-Drucksache 582/07) in der vergangenen
    Wahlperiode Entschließungen gefasst, mit denen das Bundesministerium der Justiz
    aufgefordert wurde,
    festzustellen, ob in weiteren Bereichen des Urheberrechts
    gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe und gegebenenfalls entsprechende
    Regelungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei hat der Bundesrat ausdrücklich
    gebeten, zu ermitteln, wie den Besonderheiten von Open-Access- und Open-Source-
    Verwertungsmodellen Rechnung
    getragen werden
    könne. Die
    daraufhin
    eingeleiteten Konsultations- und Klärungsprozesse sind zurzeit noch nicht
    abgeschlossen.

    Auch im aktuellen Koalitionsvertrag ist der Weiterentwicklung des Urheberrechts im
    Bildungs- und W issenschaftsbereich besondere Bedeutung beigemessen worden.
    Bei dem anstehenden sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gilt es,
    sowohl dem offenen Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch den
    berechtigten Urheberinteressen angemessen Rechnung zu tragen.

    Soweit mit der Petition vorgeschlagenen wird, dass der Deutsche Bundestag
    Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, auffordern solle,
    entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen für
    eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse im Internet zu schaffen, hält der

    Petitionsausschuss
    deutschen
    Die
    erforderlich.
    für
    nicht
    dies
    W issenschaftsorganisationen stehen den Bemühungen um Transparenz des
    W issenschaftsbetriebs und insbesondere dem Ziel der Open-Access-Bewegung,
    wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Materialien für alle Nutzerinnen
    und Nutzer kostenlos im Internet zugänglich zu machen, sehr aufgeschlossen
    gegenüber. Dies belegen beispielsweise die breite Unterstützung, die die Berliner
    Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem W issen, die im Oktober 2003
    von deutschen und internationalen Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde,
    gefunden hat und auch die im Juni 2008 beschlossene Schwerpunktinitiative
    Digitale Information der Allianz der Deutschen Forschungsorganisationen sowie
    das in der gemeinsamen Stellungnahme im Juli 2010 formulierte Anliegen dieses
    Verbundes der großen deutschen W issenschaftsorganisationen, dem u. a. die Max-
    Planck-Gesellschaft angehört, zu einem Dritten Korb zur Novellierung des
    Urheberrechts.

    Die von den wichtigen W issenschaftseinrichtungen vertretenen Positionen zu Fragen
    des Informationszugangs und der wissenschaftlichen Kommunikation, machen
    deutlich, dass die Scintific Community sowohl auf
    rechtliche wie auch auf
    organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Open-Access-Problematik
    vorbereitet
    ist bzw.
    in wesentlichen Bereichen bereits Open-Access-Modelle
    anwendet. Eines zusätzlichen Appells des Deutschen Bundestages an die
    W issenschaftsorganisationen bedarf es angesichts der bestehenden Praxis aus
    diesem Grunde nicht.

    Bei der Vorbereitung des anstehenden Dritten Korbs der Urheberrechtsreform
    werden die beteiligten Kreise in die politische Meinungsbildung eingebunden. Auch
    die Petition scheint geeignet, in die Vorarbeit eines entsprechenden Gesetzentwurfs
    einbezogen zu werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der
    Bundesregierung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
    Bundesministerium der Justiz als Material
    für künftige Gesetzgebung zu
    überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

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