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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Bundestag möge beschließen, Berufsunfähigkeits-Rentner entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention gleichzustellen. (Daheim statt Heim)
Perustelut
Beim Wohngeldantrag soll entgegen dem derzeitigen Wohngeldgesetz der tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbetrag und nicht nur maximal 10 Prozent des Einkommens berücksichtigt werden, da Berufsunfähigkeits-Rentner zwingend den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung mitzuzahlen haben. Diese Inklusion des Arbeitgeberanteils in die Wohngeldberechnung - verhindert die Wohnungslosigkeit, die jeden 5. Angst-Erkrankten (jeden 500. Dresdner) betrifft, - verringert dadurch die Kosten für Unterbringungen / Gefangennahmen in steuerfinanzierte Parallelwelten und - treibt so die Ratifizierung der UN-BehindertenRechtsKonvention voran.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.6.2021
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