Zivilprozessordnung - Änderung von § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht)

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Støttende 31 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

31 Støttende 31 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß das Kostenrecht wie folgt geändert wird:- § 91 I ZPO wird geändert, daß der unterliegenden Partei nicht sämtliche, sondern nur anteilige Kosten, auferlegt werden können.- Es wird ein amtl. Streitwertkatalog verabschiedet (v.a. für Fälle, in denen es bsplw. um Immaterialgüter oder um Auskunftsansprüche oder sonstige Feststellungsbegehren geht)- Die Kosten der ersten Zahlungsaufforderung nach Titulierung eines KFB sind nicht mehr erstattungsfähig.

Grunnen til

Bislang ist es so, dass der Partei, die in einem gerichtl. Rechtsstreit unterliegt sämtliche Kosten zu tragen hat. Dies scheint nicht immer ganz billig: Insbesondere in Prozessen zwischen Verbrauchern und Unternehmern wird dem Verbraucher ein nahezu unkalkulierbares Kostenrisiko auferlegt, das ihn unter Umständen auch von der Geltendmachung seiner Rechte abhält. Gleiches gilt aber auch im Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen (zB. im Nachbarschaftsstreit). Gerade in Situationen, in denen ein Rechtsstreit "mal so, mal so" entschieden werden könnte, etwa wenn es um offene Wertungsfragen geht, die im billigem Ermessen des Richters stehen, kann es sein, dass in erster Instanz der Verbraucher obsiegt und in der nächsten Instanz - bei Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils - unterliegt.Hinzukommen Fälle, in welchen das Gericht in der ersten Instanz ein Fehlurteil spricht, jenes in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Die zusätzlichen kausal durch das erstinstanzliche Gericht verursachten Kosten werden der unterliegenden Partei aufgelegt; handelt es sich doch in der Sache nach, um einen Fehler, den das Gericht und nicht er zu verantworten hat.Festzustellen ist mithin, dass es durchaus Streitigkeiten geben kann, in denen es völlig unbillig und nahezu unerträglich erscheint, wenn einer unterliegenden Partei nach § 91 I ZPO sämtliche Kosten auferlegt werden. § 92 ZPO ist hier wenig hilfreich, zumal es oft (zB. bei Auskunftsansprüchen) kein teilweises Obsiegen geben kann.Weitere Unsicherheitsfaktoren bei der vorherigen Prozesskostenkalkulation bestehen sodann, wenn die Höhe des Streitwertes ungewiss ist. Genannt seien hier v.a. Streitigkeiten in Sachen von Immaterialgütern, Auskunftsansprüchen, datenschutzrechtlichen Rechtsbehelfen (Löschung, Auskunft etc.) usw. Hier gibt es zwar manchmal Rechtsprechung, an der sich orientiert werden kann, doch sind die Fälle oftmals unterschiedlich gelagert. Auch verleitet diese Rechtsprechung den Richter gelegentlich, nicht den Streitwert nach billigem Ermessen, wie es § 3 ZPO vorsieht, festzusetzen, sondern strikt auf die vorhandene Rechtssprechung zurückzugreifen.Ein amtlicher Streitwertkatalog (sei er auch nur unvollständig benannt) würde diese Rechtsunsicherheit mindern.Hat nun eine Partei vollständig obsiegt und die andere unterlegen, werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) - §§ 104 ff. ZPO - die Kosten, die die unterliegende Partei zu tragen hat, festgesetzt. Dieser stellt einen Vollstreckungstitel dar und kann ohne weiteres vollstreckt werden. Fordert die obsiegende Partei die unterliegende zur Zahlung auf, stellt dies bereits einen Akt des Vollstreckungsverfahrens dar, dessen Kosten ebenso der unterliegenden Partei auferlegt werden können. Selbst in den Fällen, in welchen die unterliegende Partei keine Bankverbindung o.Ä. von der obsiegenden hat, wären die Kosten, die in der erstmaligen Mitteilung dieser liegen, erstattungsfähig. Dies scheint mehr als unbillig.

Link til kampanjen

Bilde med QR-kode

Avrivningslapp med QR-kode

nedlasting (PDF)

nyheter

Ingen PRO-argument ennå.

Ingen CONS-argument ennå.

Bidra til å styrke innbyggermedvirkning. Vi ønsker å gjøre dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå