Région: Allemagne

Zivilrecht im Internet - Kennzeichnung von Produkten aus dem Internet (Haltbarkeit/Nutzbarkeit)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
121 Soutien 121 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

121 Soutien 121 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Produkten, die im Internet verkauft werden und ein Verfallsdatum oder Verbrauchsdatum haben, der Mindestzeitraum in der Produktbeschreibung angegeben ist, in der es ungeöffnet haltbar/nutzbar ist.

Raison

Ein Kriterium zum Preisvergleich und Kauf ist auch die Zeit, in der man Produkte nach dem Kauf nutzen oder ungeöffnet lagern kann. Ein z.B. günstig angebotener Verbandskasten ist kein Schnäppchen, wenn er in 6 Monaten abläuft und ich bei einem anderen Anbieter einen kaufen kann, der noch mindestens 3 Jahre haltbar/nutzbar ist. Wenn ich eine Salbe bestelle, auch hier möchte ich vorher wissen, ob sie direkt verbrauchen oder noch einen gewissen Zeitraum in den Vorrat tun kann. Egal ob Saatgut, Batterien, Lebensmittel, Löschspray - z.Z. sehe ich erst nach Erhalt der Ware ob ich ein frisches oder schon älteres Produkt erworben habe. Das genaue Ablaufdatum zu pflegen ist unrealistisch. Aber für einen Zeitraum je nach Ware mit Haltbarkeitsdatumaufdruck müßte der Händler schon in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren garantieren und informieren können.

Lien vers la pétition

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