Zivilrecht im Internet - Kennzeichnung von Produkten aus dem Internet (Haltbarkeit/Nutzbarkeit)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
121 Unterstützende 121 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

121 Unterstützende 121 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Produkten, die im Internet verkauft werden und ein Verfallsdatum oder Verbrauchsdatum haben, der Mindestzeitraum in der Produktbeschreibung angegeben ist, in der es ungeöffnet haltbar/nutzbar ist.

Begründung

Ein Kriterium zum Preisvergleich und Kauf ist auch die Zeit, in der man Produkte nach dem Kauf nutzen oder ungeöffnet lagern kann. Ein z.B. günstig angebotener Verbandskasten ist kein Schnäppchen, wenn er in 6 Monaten abläuft und ich bei einem anderen Anbieter einen kaufen kann, der noch mindestens 3 Jahre haltbar/nutzbar ist. Wenn ich eine Salbe bestelle, auch hier möchte ich vorher wissen, ob sie direkt verbrauchen oder noch einen gewissen Zeitraum in den Vorrat tun kann. Egal ob Saatgut, Batterien, Lebensmittel, Löschspray - z.Z. sehe ich erst nach Erhalt der Ware ob ich ein frisches oder schon älteres Produkt erworben habe. Das genaue Ablaufdatum zu pflegen ist unrealistisch. Aber für einen Zeitraum je nach Ware mit Haltbarkeitsdatumaufdruck müßte der Händler schon in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren garantieren und informieren können.

Link zur Petition

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